Hallo, Du kannst natürlich zum Psychologen gehen, die Therapiekosten trägt Deine Krankenkasse. Wenn Du keine Überweisung hast, musst Du lediglich 10 € Praxisgebühr bezahlen. In unserer Region ist es allerdings so, dass Du eine Überweisung z.B. vom Hausarzt brauchst. Zwangseinweisungen sind nicht so einfach durchzuführen, es muss schon eine erhebliche akute Selbstgefährdung vorliegen, um sie zu rechtfertigen. Da Du ja Hilfe suchst , fällst Du eigentlich raus. Der Psychologe ist verpflichtet, in jedem Fall die Schweigepflicht zu wahren !!! Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn das Gemeinwohl gefährdet ist, was in etwas wäre: Du erzählst ihm, Du legst eine Bombe im Krankenhaus o.ä. Dann darf (muss) er die Polizei informieren. Noch ein Tipp: Es gibt überall auch eine anonyme telefonische Seelsorge, die Dir zeitnah und schnell helfen können und auch an die Schweigepflicht gebunden sind. Alles Gute !

...zur Antwort

Hallo, leider schreibst Du nicht, weswegen Du zur Reha bist, deshalb keine detaillierte Aussage möglich. Wenn Du z.B. chronisch krank bist, dann könnte es auf eine Teilrente hinauslaufen.
Hattest Du aber einen Unfall, denke ich auch, dass eine Wiedereingliederung nach dem sogenannten "Hamburger Modell" angestrebt wird. Das heißt, Du bist weiter krank geschrieben und bekommst von Deiner Krankenkasse Krankengeld, gehst aber sozusagen zur Probe arbeiten. Wie hier schon erwähnt, ist diese Wiedereingliederung zeitlich gestaffelt, meist fängt man mit 2 Std. an und erhöht dann bis zur Vollzeit. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, diese Maßnahme abzubrechen, wenn Du mit z.B. 4 Std. tgl. überfordert bist. Das "Hamburger Modell" wird von Deinem behandelnden Arzt verordnet, die Krankenkasse und der Arbeitgeber müssen allerdings zustimmen, Du natürlich auch. Meist ist die Zustimmung kein Problem, da die Krankenkasse bestrebt ist, Deine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und der Arbeitgeber hat eine Arbeitskraft umsonst. Meine Empfehlung ist noch, die Wiedereingliederung nicht zu lange hinzuziehen, da Dir die Zeit, die Du ja im Prinzip arbeitest, trotzdem aber Krankengeld bekommst, nicht für die Rente angerechnet wird. Gute Besserung !

...zur Antwort

Schliesse mich den "Vorrednern" an. Die Überweisung ist nicht mehr gültig. Ich würde die 10 € bei dem Facharzt bezahlen ( die alte Überweisung trotzdem mitnehmen, damit er weiß, was er machen soll ! ) und mir eine Überweisung zu Deinem Hauarzt ausstellen lassen. Der kann dann weitere Überweisungen, falls benötigt, ausstellen. Damit wärst Du auf der sicheren Seite, denn nur die Quittung für bezahlte 10 € reicht beim HA nicht aus, dies ist nur im Falle einer Urlaubsvertretung möglich ! Diese ÜW gilt dann bis 31.12.09.

...zur Antwort

Diese Frage habe ich auch 5 Std. später gestellt. Habe jetzt genau recherchiert: Rechtlich ist eindeutig geregelt: "Der Händler muß das Pfand ausbezahlen, es muß lediglich das Pfandzeichen zu erkennen sein. Verweigert er, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann" !!! Leider weigern sich oft die Verkäufer trotzdem. Habe neulich an den Geschäftsführer von Getränkeland einen Beschwerdebrief geschrieben und promt eine Entschuldigung erhalten mit der Versicherung, das Personal umgehend in einer internen Schulung auf den richtigen Umgang bei der Pfandrückgabe hinzuweisen. Also:Beschweren !

...zur Antwort
ja, ich lasse mich impfen

Laut Statistik ist eine richtig große Grippe-Epidemie mit Millionen Toten schon lange überfällig. Fakt ist, eine echte Grippe hat mit einem grippalen Infekt wenig zu tun. Bis jetzt sind an der Schweinegrippe noch nicht viele Menschen verstorben, aber es kann passieren. Wir in Deutschland haben bisher vielleicht einfach "Glück gehabt"!? Ich lasse mich auf jeden Fall impfen, auch meine Familie !

...zur Antwort

Das kommt darauf an, ob Du mit Blutverdünnern (Marcumar/Falithrom) behandelt wirst. Wäre für 6 Monate der Standard. Falls ja, kann Dir eigentlich nichts passieren. Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich aber auf jeden Fall Deinen Arzt um Rat fragen.

...zur Antwort