Hallo ! Ich möchte so bald wie möglich die Scheidung einreichen.Das Tennungsjahr ist schon vorbei. Mein getrennt lebender Mann ist arbeitslos und bekommt ab Mai 2011 Hartz 4 wenn er bis dahin keine Arbeit findet. Muß ich dann Unterhalt an ihn zahlen, falls ich bis dahin noch nicht geschieden bin oder zählt der Tag an dem die Scheidung eingereicht wurde ?