Desweiteren noch andere Fragen. :)

  1. Mein Vermieter hat ungefragt an meiner Wohnungstür so ein Dichtungsband angebracht was sich nun wieder löst (Falsch angebracht?!). Da es sich nun löst hab ich ihn eine eMail geschrieben und als Antwort bekam ich: "'Da Sie durch die Benutzung der Tür sie selbst für den Schaden verantwortlich sind, sind Sie für Kleinreperaturen bis 80€ selbst verantwortlich!"; Wer ist nun im Recht? Muss ich das Reparieren??

  2. Besuchsrecht: Ich schreibe hier für meine Freundin. Ich bin dort öfters zu Besuch (fast täglich) da ich aber auch Arbeiten gehe bin ich auch in meiner Wohnung. Der VM sagt aber ich wäre kein Besuch mehr sondern schon mehr ein Bewohner und er möchte doch meine Name+Adressdaten sowie eine Haftpfichtversicherung haben. Ist das Rechtens? Soweit ich weiß gilt man nicht mehr als Besucher wenn man länger als 6 Wochen am Stück sich in der Wohnung aufhält.

  3. Warmwasser & Heizung: Wie im ersten Beitrag schon erwähnt ist ab 21:30 kein Warmwasser mehr da bzw. nur noch der Rest im Boiler ist das Rechtens? Laut Mieterrecht.de muss 24 Std/7 Tage die Woche Warmwasser zur Verfügung stehen. Desweiteren hält sich der Vermieter das Recht vor die Heizung einfach abzustellen!! Ist das Rechtens?

  4. Letztens hat er Wasser abgestellt. (25.12.2012): Als wir frühs aufgestanden sind und ich Kaffee machen wollte ist mir aufgefallen das kein Wasser mehr aus dem Hahn kam; Im Bad funktionierte es auch nicht (Waschbecken, Toilette) überall kein Wasser. Er schrieb einen Zettel in dem Stand: "Ein Wasserverbraucher wäre offen (Wasserhahn, Toilettenspülung ect.) deswegen habe ich den Hauptwasserhahn zugedreht um unnötigen Verbrauch zu unterbinden." So... darf er das?

OK das war es erstmal :) Für Antworten danke ich euch schon mal!

LG

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Gut also steht der Mietvertrag noch weil ich keine schriftliche Kündigung bekommen habe wenn ich das richtig verstehe. Was hab ich den für Möglichkeiten den Vermieter dazu zu zwingen mir eine Kündigung auszuhändigen?

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Im Mietvertrag war eine Klausel "§ 5 Zusätzliche Vereinbarungen . . . der Besitz/Konsum von Drogen jeglicher Art ist im gesamten Gebäude/Grundstück verboten."

Dieses hab ich nicht eingehalten. Deswegen hat er mich aus der Wohnung geschmissen sozusagen. Wurde des Grundstücks verwiesen und sollte dieses auch nicht mehr betreten.

Meine Eigentum durfte ich nicht selbst aus der Wohnung holen sondern er hat mit mir ein Termin vereinbart wo ich meine Sachen draußen abholen DURFTE.

Deswegen war ich Obdachlos hatte kein anrecht auf Hartz4 da ich keine gültige Meldeadresse mehr hatte usw.

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