Inkasso-Mahnung 150 Euro, gerechtfertigt? Bitte um Hilfe, muss es bis 04.02.2015 überweisen!

Guten Abend, ich werde versuchen alles verständlich nieder zu schreiben, damit alle Fragen oder Eventualitäten geklärt sind.

Letztes Jahr 2014 hatte ich meine Prüfung zum staatlich Anerkannten Physiotherapeuten Vertraglich war/ist geregelt gewesen, das ich eine Prüfungsgebühr von 300 Euro zu zahlen habe, spätestens 1 Monat nach Beendigung der Prüfung (welche am 31.07.2014 vorüber war) . Alles gut soweit.

2013 hätte die tatsächliche Prüfung stattfinden sollen, so das auf dem Konto (Wo vorher jeden Monat Schulgeld in Höhe von 145€ abgezogen wurden) die 300 Euro abgezogen wurden. Da ich jedoch ein Jahr verlängern musste, aus krankheitsbedingten Ursachen, konnte ich die Prüfung erst 2014 absolvieren, die Prüfungsgebühren von 300Euro wurden auf das Konto(Mein Konto ) wieder zurück Überwiesen-Da ich 2013 die Prüfung ja noch nicht antreten konnten- . Alles gut, bis dahin !

2014 habe lief die Prüfung dann ab, welche am 31.07 geändert hat.

Am Anfang Februar 2015 , hat mir mein Bruder gesagt das ein "Mahnschreiben" in seinen Briefkasten liegt, der an mich Adressiert ist (Mein Bruder wohnt in der Wohnung, wo ich während der Ausbildung gewohnt hatte, daher hat er evtl. den Brief erhalten, da die "Ausbildungsschule" meine neue Adresse, nicht wusste) wieso auch. Ich bin am Ende der Prüfung umgezogen

Jedenfalls war das Schreiben von ein Inkassobüro (WIS) Sie forderten den ausstehenden Betrag von 302 Euro ein, sowie eine Mahngebühr von zzgl. 152 Euro.

Auflistung der Kosten: -Kosten an den Gläubiger 302 Euro ( Die Prüfungsgebühr=Hauptforderung ) -Mahnspesen: 10€ ; Ermittlungskosten stfr. 5€ -Geschäftsgebühr gem.§ 4 Abst.5 RDGEG 58,50€ -Post&Telekom.geld pauschale 11€ -19% Umsatzsteier 13,34€ -12% aus 302 € vom 03.9.2014- 25.02.2015. 53,66€

= 354,20 Euro ausstehender Betrag

Ich habe prompt die 302 Euro bezahlt, da es Geld ist, was ich natürlich gezahlt hätte, man hätte mich nur bitte drauf hinweisen sollen, da ich der Annahme war, dass das Geld wie 2013 vom Konto abging .... aber das tat es nicht und da liegt das Problem, daher der Verzug.

Doch gleich ein Inkassounternehmen zu beauftragen wenn die Schuldirektorin, eig. Kontaktdaten von mir hat (Freundesliste in Facebook und die Mobilnr. meines Dad´s) finde ich sehr ungerecht. Das Inkassobüro hätte überhaupt nicht sein müssen.

Ich wollte die 302 Euro zur schule bringen, doch diese sagten, sie dürfen sie nicht annehmen, es solle direkt an das Inkassounternehmen dies habe ich danach auch getan und die 302 Euro (Hauptforderung) an das Inkassounternehmen bezahlt.

Heute Abend ist ein erneutes Schreiben gekommen, in den Sie den restlichen Betrag von 152€ einfordern, bis spätestens 06.02.2015. Ist das Fair ? derzeit bin ich leider Arbeitslos und habe wenig Freiraum, mich finanziell zu bewegen. Kann ich etwas tun ? Bitte um Hilfe

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Ja 06.03 ist natürlich gemeint danke:

Und zu "Wer zu spät zahlt"

Ich wuste überhaupt nix von der Ausstehenden Forderung, das steht aber eig. in den Text, bitte aufmerksamm lessen. Das erstemal als mir vor Augen gehalten wurde, das die Zahlung noch aussteht, war jener Moment, wo ich das Inkassoschreiben in der Hand hatte...

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ALso im Vertrag steht " Bei Beendigung des Mitverhältnisses ist die Wohnung wie übernommen zurückzugeben " , ich habe gerade angerufen und das so auch begründet. Die Antwort war " Sie haben die Wohnung ungemalert übernommen, dass ist richtig. Aber dafür haben sie Unterschrieben, das Sie die Wohnung übernehmen, wie sie ist" und jetzt nachdem ich ausziehe, möchte die Verwaltung das ich die Wohnung nun streiche.

(Hintergrund war: Die Vormieterin ausgezogen und ich bin eingezogen und es wurde "anscheinend (Daran kann ich mich jedoch nicht erinnern) ein Übergabeprotokoll gemacht in dem ich ,die Wohnung so übernehme, wie sie hinterlassen wurde")

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Danke an alle die hier ihre Meinung/Wissen beigesteuert haben, vorallem so schnell. Es sind zwar immerwieder ein paar zu schnelle Schreiber hier unterwegs, die gleich darauf Antworten ohne Nebenmöglichkeiten in betracht zu ziehen wie zb. Das berechtigtes Interesse des Mieters (Familienplanung, Arbeitswecksel, unverschuldete Arbeitslosigkeit) doch dies ist nunmal ein Forum ; ), doch einige Personen haben diese angemerkten möglichkeiten ja sogar angesprochen und beantwortet, extra Danke hierbei. eine angenehme Woche euch allen.

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