Nach einer Schlägerei vor einem Club würde ich vom einer fremden Person.angegriffen er hat mir ein verpasst und hat mich aber nur am Halz getroffen und darauf hin mich zur wer gesetzt und ihm auch eine verpasst darauf hin flog er mit dem Kopf gegen.Einen.Bau Zaun danach kam Polizei und ich.Und ein Kollege wurden.verhaftet und mußten ein Alkohol Blut test machen kam raus 1.79 promile nach 5 Monaten nach ter Tag bekam ich ein.Schreiben von.Der staatsanwaltschaft wegen Ermittlungsverfahren gegen sie wegen gefährlicher körperverletzung in dem oben genannten verfahre habe ich mit.Verfügung vom 16.04.2015 folgende eindscheidung getroffen das Ermittlungsverfahren wird.gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt ne Woche später kam ein Brief vom.amtsgericht und da steht drin das es zu anklage kommt da war eine anklageschrift dabei ich hab beim der Staatsanwaltschaft angerufen und die sagen.Sie wissen nix von einer.Einstellung es is dass selbe akktenzeichen wie bei der anklage dann sollte ich den.Brief von.drs mit Einstellung zu faxen und die meinten.Das ist ein Fehler von Ihnen sie können sich nicht erklären wie das raus gegangen ist und jetzt möchte ich fragen was.Soll ich tun is meine erste straff tat hatte sonst nie mit der Polizei zu tun mein Vater meint ich soll ein wiederspruch gegen.Die Klage einreichen was meint ihr ich bedanke mich schon im voraus für nützliche antworten