Hallo, ich hatte gerade meine Fahrprüfung die ich nicht bestanden habe und zwei fragen dazu:
Es heißt ja eine Prüfung sollte um die 25 min. dauern. Wir sind eine Stunde (losgefahren gegen 14:00 aufgehört leicht nach 3!) lang gefahren - ohne dass irgendwo sonderlich Stau war - ist das zulässig?
Außerdem: der Fahrlehrer neben mir hat einmal Achtung gesagt da ich eine Straße übersehen habe und noch im letzten Moment eingebogen bin (geradeaus war die fahrt nur für Straßenbahnen erlaubt) - er hat das aber gesagt gleich nachdem ich eingebogen bin. Und die Frau Fahrprüferin hat mir das als "Eingreifen des Fahrlehrers" eingestuft und die Prüfung abbrechen lassen. Ich habe rumgefragt und einerseits gehört dass es nur als Eingreifen gilt, wenn der Fahrlehrer irgendwas mit meinem Lenkrad bzw den Pedalen macht, wo anders, dass ein "Verbales Eingreifen" auch als Grund zum Abbruch der Prüfung gelten kann.
Nun komme ich mir ein wenig ver*rscht vor von der Fahrprüferin, immerhin kann man ja in einer Stunde Prüfungszeit auch viel mehr Fehler machen als in den 25 Minuten. Meine Frage wäre das: ist das überhaupt zulässig? Ich kann ja gerne die Prüfung wiederholen, aber der Spaß kostet mich dann wieder 150€ kennt sich jemand da mit der Rechtslage aus ob das die Prüferin überhaupt durfte?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!