Antwort
Hallo Ihr zwei.... um in der Schweiz leben zu können bzw. dürfen, benötigt ihr/dein Freund eine Aufenthaltsbewilligung, diese bekommt man wenn man einen Arbeitsvertrag nachweisen kann. Man unterscheidet zwischen B (bei einem unbefristetem Vertrag), L (nach 3 Monaten, wenn man auf Arbeitssuche ist,nachweislich!) C (befristet oder über temporär Anstellung). Das heißt aber nicht, dass du das automatisch die gleiche Bewilligung bekommst! Dazu müsstet ihr Verheiratet sein. Und so lange du keine Bewilligung bekommst und keinen Job hast darfst du auch keine sozialen Leistungen beantragen.