Man bekommt ja nach der Prüfung sein Diplom und bei mir steht als Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte Altenpflegerin" . Nur Altenpflegerin ist nicht meine Berufsbezeichnung

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Hier haben einige wenig bis gar keine Ahnung. Eine Schreckschusswaffe darf jeder ab 18 kaufen und besitzen. Man darf sie nur in den eigenen 4 Wänden halten. Sobald man mit der Schreckschusswaffe das Haus verläßt und sie mit sich führt braucht man den kleinen Waffenschein . Der ist immer ab 18. Man kann ihn bei der zuständigen Kreispolizei beantragen. Formulare dazu gibt's im Inrernet. Dauert ca. 2 Monate bis man Bescheid bekommt und kostet in meiner Gegend 55 euro Gebühr. Danach darf ich meine Waffe auch zum Einkaufen mitnehmen. Lediglich bei Veranstaltungen und demos ist es trotz kleinem Waffenschein verboten eine Schreckschusswaffe zu führen. Wer hier was anderes sagt hat keine Ahnung oder ist kriminell.

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