Hallo sina6670, hilfreich ist in jedem Fall der VdK. Die formulieren Dir den Einspruch und holen mit Deinem Einverständnis die ärztlichen Gutachten ran. Hab' Vertrauen, alles wird gut.
Hallo Quark93X, Du kannst ab einem GdB 50 mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Dennoch hast Du Abzüge, die hat jeder (Krankenversicherungssteuer usw). Du darfst mit ca. 10% rechnen, kann etwas mehr sein. Im Falle der Schwerbehinderung kannst Du mit 60 Jahren in Rente gehen. Dann allerdings mußt mit 10,8% Abschlag rechnen- dazu die Krankenversicherung, dann bist Du bei 20%... . Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn Du nach Prozent in den Schwerbehindertenstatus eingestuft bist, Erwerbsminderungsrente beantragen. In diesem Fall sind die Bedingungen etwas anders. Beraten können Dich die Mitarbeiter/-innen der Rentenversicherungsanstalt/ LVA. Wenn Du zum Beratungstermin gehst, bitte nicht vergessen: Personalauswei oder Reisepass, Bescheid über den Grad der Behinderung.
P.S. Ich hoffe ich konnte Dich einigermassen zufrieden stellen, ob Du nach Prozenten oder nach Grad der Behinderung eingestuft bist, mußt Du wissen.
Das kommt darauf an, meistens wird die Rente in Brutto angegeben, da bleibt ihm nicht viel. Und eine weitere Antwort von "dea2010": Ich weiß ja nicht auf welchem Stern Du lebst. Es ist eine Unterstellung zu sagen, dieser Mann lebt über seine Verhältnisse, wenn er 700 € Mietzins entrichtet schon mal was von München gehört, da zahlst Du unter Umständen für ein Loch von 20 qm 500€). Er wird zu besseren Zeiten so viel verdient haben, daß er sich das leisten konnte. Von heute auf morgen zu verzichten ist auch nicht leicht.