Ich gehe davon aus, das meine Frau der Betreuer und Erbe ist. Wir dürfen hier nicht vergessen: Alles läuft über das Amtsgericht. Wäre das nicht eine Bereicherung durch den Betreuer, auch wenn die 5000 Euro für die (absehbare) Beerdigung genutzt werden? Wir sehen aber nicht ein, dass diese Frau ihm 6000 Euro vom Konto abhebt und dazu zur freien Verwendung 5000 Euro aus dieser Versicherung bekommt. Leichter kannman Geld nicht verdienen.
Ich glaube es ist hier mehr gemeint: Ist der "grüne Rasen", also Sammelgrabstätte standesgemäß?
Bedeutet das: Der geldwerte Vorteil von 284 Euro wird mit dem Brutto versteuert UND dann vom Netto wieder abgezogen? Das hört sich gefährlich an, da meine Tochter als Lehrling einen Dienstwagen bekommt. Dadurch kann sie aus dem Kindergeldbezug fliegen und extra oben auf noch weniger (hier auf diesen Fall bezogen) 284 Euro weniger Netto haben? (plus Kindergeld als "Verlust)".
Die Frage ist zwar schon etwas alt, aber trotzdem ein kleiner Anhang dazu.
Der Freund meiner Tochter hat auch einen Dienstwagen. Davon bezahlt er: Die Steuern auf 250 Euro. Das ist der geltwerte Vorteil. Dies wird hier im Forum schon beschrieben.
Dazu wird aber vom Netto noch folgendes abgezogen: - Eigenanteil Dienstwagen: 57 Euro - Dienstwagen: 260 Euro
Im ungünstigsten Fall kann das Kindergeld wegfallen, da zum Brutto noch 250 Euro als geldwerter Vorteil aufgeschlagen werden. Setzen wir mal ein Netto von 550 Euro an.
Von diesem Netto werden 300 Euro für den Dienstwagen abgezogen. Es bleiben 200 Euro Netto plus 0 Euro Kindergeld.
Anmerkung: Es kann sein, das bei ihm die Tankkarte sich so extrem auswirkt. Und nein, er ist kein Lehrling.
Die Nettorechnung kann aber auch Lehrlinge erwischen. Klaus