Ja, das darf er tatsächlich. Der Vermieter selbst hat die Wahl, welche Art der Mietkaution er bevorzugt.

Es haben sich hier einige Halbwahrheiten und Missverständnisse angesammelt, deswegen würden wir noch die Gelegenheit nutzen, das richtig zu stellen:
1.) Nein, es ist nicht so, dass der Vermieter bei jeder Mietkautionsbürgschaft belegen muss, dass es sich um Schäden handelt, die über die Kaution geregelt werden müssen. Es gibt Bürgschaften auf erstes und nicht auf erstes Anfordern. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern muss er nichts belegen, sondern nur den Schaden melden, dann wird er ausgezahlt. Das könntest du deinem Vermieter noch anbieten. Ich kann dir hier unser Alternativprodukt Kautionsfuchs empfehlen. Das ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern.

2.) kautionsfrei.de ist eine Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern. Das bedeutet, dass der Vermieter tatsächlich belegen muss, dass er rechtmäßig auf die Kaution zugreift. Wir bieten diese Bürgschaft seit fast 10 Jahren aus Überzeugung an, weil wir es eben nicht als "Problem" sehen, dass der Vermieter nicht einfach auf die Kaution zugreifen kann, ob das ein Schaden ist, der mit der Kaution überhaupt geregelt werden darf oder nicht. Eine Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern ist eine faire, gleichberechtigte und rechtssichere Alternative zur Barkaution. Aber ja, es gibt Vermieter, die sich lieber darauf verlassen, dass sie auf die Kaution zugreifen können, ob das rechtmäßig ist oder nicht und der Mieter nur die Möglichkeit hat, vor Gericht zu ziehen, was sich die meisten nicht leisten können. Bei einem Vermieter, der von Anfang an so argumentiert, ist natürlich die Chance groß, dass er das auch ausnutzt. Die großen Wohnungsbaugesellschaften sind hier in der Regel schon etwas weiter. Die haben Bürgschaften standardmäßig in ihre Verträge als Kautionsmöglichkeit integriert. Wir haben aber auch schon viele Bürgschaften für Wohnungen von kleinen Vermietern vermittelt. Wenn dein potentieller Vermieter sich nicht so gut auskennt oder noch Rückfragen hat, kann er sich jederzeit bei unserem Kundenservice melden. Die werden ihm gern noch mal alle Fragen beantworten, Bedenken aus dem Weg räumen und ihn zu Bürgschaften auf erstes und nicht auf erstes Anfordern beraten.

Viele Grüße und viel Erfolg bei der Wohnungssuche!

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Hallo,

wir sind ein Anbieter für Mietkautionsbürgschaften. Wir sind zwar keine Bank, aber ich kann dir zumindest sagen, wie das bei uns mit der Kautionsanpassung geregelt ist. 

Wenn die Höhe der Absicherung erhöht werden soll, findet eine Avalerweiterung statt.Das ist problemlos möglich und es entstehen keine Kosten. Lediglich der Beitrag für die höhere Kaution wird natürlich prozentual angepasst.

Wird die Kaution erhöht, weil der Mieter ein weiteres Mietobjekt haben möchte, wird dieses neue Mietverhältnis zum Aval hinzugefügt.

Handelt es sich um das bereits gemietetes Objekt, kommt der Mieter einfach auf uns zu, bspw. mit dem Zusatz zum Mietvertrag. Es muss schriftlich daraus hervorgehen, dass Mieter und Vermieter sich einig sind.

Wenn du noch Fragen hast, melde dich gern bei uns.

Alles Gute!

Katharina von kautionsfrei.de

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