es war eine nötigung mit hausfriedensbruch... war heute auf der polizei, strafantrag ist raus.....
hallo, du teilst der arge ganz normal mit das du für diesen monat arbeit hast. legst den arbeitsvertrag etc. vor damit sie sehen das es nicht länger ist. dein verdienst kann ja erst angerechnet werden, wenn dieser tatsächlich auch auf deinem konto ankommt.
was die zahlungen angeht, hier läuft es nach dem zuflussprinzip. bedeutet das das geld in dem monat angerechnet wird, wo dein gehalt auf deinem konto eintrifft (nicht für welchen monat es bezahlt wird). da die arge immer im vorraus zahlt und der arbeitgeber im nachhinein wirst du eine überzahlung haben... sprich am 28.11 kommt das geld für den dez von der arge (600.-) und am 10.12 dein gehalt... der deckt ja in dem fall wahrscheinlich deinen bedarf. somit würde dir im dezember 600€ zuviel ausgezahlt worden sein, diese geld wird im januar dann einbehalten.. also den lohn nicht ausgeben, du musst davon im folgemonat noch leben!
ich hoffe soweit verständlich erklärt..