hallo gutemine2 ich kann die nur raten gehe zu öffentlicherechstauskunft mit dein anliegen und lass dich beraten was du machen kannst,da braust du nur eine geringe gebühr bezahlen die nach einkommen berechnet wird.Ich hoffe es hilft dir weiter. Und die öra ist meisten beim ortsamt drin.
Hallo Thorsten wenn deine Frau das Erbe beim Nachlassgericht rechtzeitig abgelent hat,hat sie es schriftlich und muss es beim Sozialamt vorlegen das sie das Erbe nicht angetreten ist.Dann braucht sie auch nicht die vorderung von Sozialamt bezahlen. Aber holt euch noch mal den rat von ein Rechstanwalt der für Erbrecht zuständig ist.
LG Karin
Hallo es kann sein das Du ein verstauchten Knöchel hast oder eine Bäderdehnung hast,du solltes den Knöchel wenn er auch angeschwollen ist kühlen und umbeding zum Orthopäden der kann dir schell helfen.Ich empfehle Dir solange den Fuss hoch zu halten und in leicht zu kühlen, bist Du zum Arzt gehts das solltes du schnell machen bevor es noch schlümmer wird.Ich hoffe ich könnte Dir weiter helfen. Gute besserung. L.G.
Das Katzenbaby kannst Dun jetzt nicht mehr zurück bringen,weil die Katzenmutter es nicht mehr an nehmen wird,weil es so blöd wie es glingt jetzt nach Mensch riecht.Du solltes das Katzenbaby liebe voll selber aufziehen.Du kannst es nicht mehr zurück bringen,weil die katzenmutter das kleine verstossen hat.Ich hoffe das Dir die anwort weiterhilft.