die polizei meinte, dass ich bußgeld zahlen müsse und eventuell punkte bekomme.
zu zickedeluxe :"Begeht der Fahrerlaubnisinhaber während der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, verlängert sich die Probezeit um zwei auf vier Jahre und wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet (sog. „Nachschulung“)."
schwerwiegende Zuwiderhandlungen (FaP-Kategorie A) sind folgende Straftaten nach dem StGB:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142)
- Fahrlässige Tötung* (§ 222)
- Fahrlässige Körperverletzung* (§ 229)
- Nötigung (§ 240)
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316)
- Vollrausch (§ 323a)
- Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c)
deswegen zweifel ich daran, punkte zu bekommen, bin mir aber nunmal nicht sicher.