Antwort
also einfach so darfst du natürlich nicht, aber wenn es dringend ist, besorge dir die angemessenheitsgrenzen, suche dementsprechend eine wohnung, gehe mit dem expose zu dem zuständigen arbeitsamtsbeamten und laß dir die angemessenheit bestätigen. dann mußt du das ganze natürlich begründen, aber platzmangel ist ein grund. soviel ich weiß sind ja 60 qm für zwei leute angemessen, da dürfte für 3 personen die grenze höher liegen. auf keinen fall einen vertrag unterschreiben, solange du noch keine zusage hast. ist ne blöde lauferei, aber zu schaffen. hab das auch schon 2-3 mal durch.