zu 1.: Normalerweise wird so etwas vom Abeitgeber erstattet, ein Fahrzeug gestellt, sonst ist es über die Einkommensteuererklärung möglich. zu 2.: Gehört zur Arbeitszeit. zu 3.: Gibt es einen Tarifvertrag? Oder greift das gesetz.

...zur Antwort

Bist Du denn angemeldet? Hast Du Papiere darüber? Dann gibt es nämlich auch einen Vertrag, wenn auch nur einen mümdlichen.

...zur Antwort

Die Varaiante kenne ich noch nicht. Haber allerdings mit der Philips Hotline schlechte Erfahrungen. Fernseher am 02.03.2010 gekauft, 23.11. sollte Abholung des defekten Gerätes sein, niemand kam, Mail an Philips, Antwort am 26.11. "Kurierdienst meldet sich schnellstmöglich, 01.12. keiner hat sich gemeldet.

...zur Antwort

Such Dir Hilfe. So geht es jedenfalls nicht im Leben. Habe auch schon viele "Schlechte Sachen" erlebt, aber immer nur hinschmeißen?

...zur Antwort

Wenn Du eine preiswerte Bewerbung möchtest, dann verschicke diese per E-Mail. Da müssen dann allerdings Zeugnisse und Lebenslauf sauber ins pdf-Format gescannt und zusammengeführt sein. Ob das Anschreiben auch im pdf-Format ist oder direkt die E-Mail, darüber streiten sich die Geister. Falls Du keinen eigenen Scanner hast, geht auch im Copy-Shop. Sonst sind es normalerweise immer 1,45 € für Porto, ca. 2-4 € für die Mappe, Kopier- und Briefumschlagkosten.

...zur Antwort

Evtl. vom JobCenter. Die wollen aber wirklich ALLES über die finanziellen Verhältnisse wissen und wenn Deine Freundin zuviele Ersparnisse hat dann wird es auch nichts geben. Soweit sind doch 30 km nicht.

...zur Antwort

Schau mal hier:

http://www.bewerbungsmappen.de/Bewerbungsgestaltung/Downloads/Lebenslauf/lebenslauf.html

Lebenslauf

Foto Daten zur Person:
Schulbildung:
Berufsausbildung:
Beruflicher Werdegang: Auslandsaufenthalt: Weiterbildung:
Sonstiges: z. B. Kenntnisse in Italienisch Kenntnisse in Textverarbeitung (Winword) und kaufmännische Anwenderprogramme (Excel / dBase) Maschinenschreiben: 210 Anschläge pro Minute

Ort, Datum

...zur Antwort

Geh noch einmal zum JobCenter und versuche mit denen zu reden.

Dies hier gilt für Kautionen:

  1. Zahlungsweise bei Barkaution

Die Frage, wie die Mietkaution zu zahlen ist, stellt sich in erster Linie bei Vereinbarung einer Barkaution, d.h., wenn der Mieter die Kaution in Geld erbringen muss.

a) Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass die Mietkaution in einer Summe zu zahlen ist.

b) Wird im Mietvertrag diesbezüglich nichts geregelt, gilt die gesetzliche Bestimmung des § 550b Absatz 1 Satz 3 BGB: Danach kann der Mieter die Geldsumme in drei gleichen monatlichen Teilleistungen erbringen. Die erste Rate muss er zu dem Zeitpunkt zahlen, an dem das Mietverhältnis beginnt. Die beiden weiteren Raten in Höhe je eines Drittels werden einen und zwei Monate später fällig.

c) Wird die Kaution während des Mietverhältnisses vereinbart, so ist die erste Rate sofort fällig. Die beiden weiteren Raten in Höhe je eines Drittels werden einen und zwei Monate später fällig.

...zur Antwort

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/berufId.do?pgntpn=0&pgntact=goToAnyPage&pgntid=resultShort&status=T01

Sieh mal unter diesem Link nach.

...zur Antwort

Schalten Sie einen Rechtsanwalt ein und informieren Sie die Behörden.

...zur Antwort

Wenn ich eine Bewerbung bekomme achte ich als erstes auf die Rechtschreibung, ein ordentliches Foto (vom Fotografen und nicht aus dem Automaten), der Lebenslauf sollte mit der letzten Tätigkeit beginnen, ordentliche Kopien der Zeugnisse. Wenn die Bewerbung per E-Mail kommt sollten Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse im pdf-Format sein und in einer Datei.

...zur Antwort