das hat nix mit dummheit zu tun, in manchen gegenden gibts halt einfach einen dialekt. in köln zb hört sich das i oft auch eher wie eine mischung aus i ö und ü an :-)

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Vielen Dank euch Allen für die schnellen Antworten. Jetzt bin ich fürs Erste beruhigt. Weitere Einschätzungen sind natürlich willkommen :-) Einen schönen Abend!

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hey franca. ich habe derzeit einen ähnlichen fall. meine vermieterin lehnt den einzug meines lebensgefährten ebenfalls ab. wie ist die geschichte bei euch weitergegangen? ist der freund deiner freundin trotz der ablehnung seitens deines vermieters trotzdem eingezogen? gruß!

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Darf die Vermieterin, wenn sie im selben Haus wohnt, verbieten, dass mein Freund mit einzieht?

Guten Abend Allerseits. Ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht und würde mich sehr über eure Ratschläge freuen. Ich wohne seit mehreren Jahren in einer 50qm großen 2-Zimmer Wohnung. Es ist ein 4-stöckiges Haus mit insg. 9 Wohnungen. Mein Freund ist gerade für ein paar Wochen zu Besuch, wovon ich meiner Vermieterin auch erzählt habe und sie vorübergehend ihre Erlaubnis dazu gegeben hat. Jetzt möchte ich, dass mein Freund ganz in meine Wohnung mit einzieht. Ich habe bei meiner Vermieterin angefragt, sie hat mir jedoch mündlich gesagt, dass sie das nicht möchte, mit der Begründung, dass sie sich dadurch in Ihrer Privatsphäre gestört fühlt, da sie sowohl die Wohnung nebenan als auch die Wohnung über mir bewohnt. Sie läuft des öfteren durchs Treppenhaus zwischen Ihren Wohnungen hin und her – d.h. man begegnet ihr hin und wieder im Treppenhaus. Außerdem gibt sie an, dass in meiner Wohnung nur eine einzelne Frau wohnen soll, denn sie möchte nur einer Frau und keinem Mann im Treppenhaus begegnen. In meinem Mietvertrag steht nichts davon, dass nur eine Einzelperson oder nur eine Frau dort wohnen darf. In meinem Vertrag heißt es, dass es «anzuzeigen» sei, wenn jemand in die Wohnung miteinzieht. Ich vermute, dass meine Vermieterin mich verklagen wird, wenn ich meinen Freund einziehen lasse. Ich weiß, die Geschichte klingt etwas skurril, aber so sind die Fakten. :-) Grüße. Kati

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Vielen Dank für eure zahlreichen+hilfreichen Antworten! Ich habe jetzt den Einzug meines Freundes zum 01.01. bei der Vermieterin schriftlich angezeigt. Da ich telefonisch bereits eine Ablehnung ihrerseits erhalten habe, erwarte ich in den nächsten Tagen eine schriftliche Ablehnung. Nun müsste ich mein Recht einklagen. Darf mein Lebensgefährte trotz der Ablehnung und vor dem Gerichtsurteil einziehen oder muss ich das Urteil abwarten? Weiß jemand Rat?

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