Nebenkostenabrechnung Umlage und Gaspreis

Hallo! Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung bekommen (für 1,5 Jahre). Ist ja eigentlich erst mal nicht zulässig, da ja nur bis zu einem jahr im nachhinein ansprüche geltend gemacht werden können? Darum würde ich mich jetzt aber nicht streiten wollen... Wir wohnen mit dem Vermieter in einem 2 parteien haus. also unsere und deren wohnung, welche ungefähr die gleiche m² haben. Nur sind die Familie mind. zu 4 (manchmal mit freundin von irgendwem zu 5) und wir 2 personen. die familie hat auch ihren betrieb hier auf dem hof.

Mir gehts eigentlich um die einzelnen Punkte. Wir haben einen allgemeinen Mietvertrag (wahrscheinlich irgendwo aus dem Internet) und dort steht, dass die betriebskostenverordnung wesentlicher bestandteil des vertrages ist, die eigentlich im Anhang dabei sein sollte (steht explitzit dort: Die vom mieter zu tragenden betriebskosten sind in der anlage "Betriebskostenaufstellung" enthalten, welche wesentlicher vertragsbestandteil ist.)

Jedoch haben wir diese nicht bekommen. Gilt dies nun trotzdem und wir sind selber schuld, dass wir es so unterschrieben haben und nie nach dem anhang/anlage gefragt haben? Nun haben wir nach der betriebskostenverordnung gegoogelt und da stehen auch dinge wie z.b. Wartung sämtlicher dinge etc. Alles wahrscheinlich so in ordnung.

  1. Wir zahlen pro Einheit Gas (wahrscheinlich 1kWh inkl. Grundgebühr: 0,13Euro) Rechnung laut seiner aufstellung: 18000 einheiten x 0,13Euro Das ist doch nicht realistisch? Habe mal die lokalen gasanbieter durchgeschaut und da stehen preise von 7cent für einen kWh excl. Grundgebühr (max.150 euro pro jahr). (wir hätten laut der Aufstellung insg. 18000 kWh verbraucht, also genauso viel wie die familie unter uns, obwohl wir ganztags nicht zu hause sind, da wir vollzeit arbeiten und in dieser zeit die heizung und alles andere aus ist)

2.Wartung der Heizung gut 200 Euro (wir sollen die hälfte davon bezahlen: 100 Euro)

  1. Wärmemengenzähler (er meinte beim einzug vor 1,5 jahren, der zähler ist kaputt und er müsse ihn austauschen oder evtl neu eichen lassen); Kosten:1187,73 Euro? Auch hier sollen wir die hälfte davon bezahlen (für 1,5 Jahre: 188 Euro)

  2. feuer und wohngebäudeversicherung 175 Euro

Noch eine Frage zu warmwasser: hier ist eine aufstellung bei gas für warmwasser und noch eine aufstellung gesondert bei wasser für warmwasser. also einmal Gesamteinheiten (fürs ganze haus, anteilig durch die personen geteilt) und einmal in m³ pro person (in unserem fall 22m³) Ist das so üblich? zahle ich fürs gas, das unser wasser erhitzt und dann noch einmal fürs wasser an sich? müsste die menge des warmwasser im kaltwasser schon inklusive sein?

Kann hier jemand seine meinung und wissen äußern? Sorry ist ein wenig länger geworden.. Ist nur unsere erste abrechnung in dieser form. Vielen Dank jetzt schon!

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ach und noch etwas würde mic interessieren. er schreibt Versicherungen: 350 Euro, 350/2 Parteien = 175 Euro die wir zahlen müssten....

die versicherungen sind doch auch für seine scheune und das ganze zeug von seinem betrieb... das muss ich doch nicht mit zahlen??

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Nebenkostenabrechnung Umlage und Gaspreis

Hallo! Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung bekommen (für 1,5 Jahre). Ist ja eigentlich erst mal nicht zulässig, da ja nur bis zu einem jahr im nachhinein ansprüche geltend gemacht werden können? Darum würde ich mich jetzt aber nicht streiten wollen... Wir wohnen mit dem Vermieter in einem 2 parteien haus. also unsere und deren wohnung, welche ungefähr die gleiche m² haben. Nur sind die Familie mind. zu 4 (manchmal mit freundin von irgendwem zu 5) und wir 2 personen. die familie hat auch ihren betrieb hier auf dem hof.

Mir gehts eigentlich um die einzelnen Punkte. Wir haben einen allgemeinen Mietvertrag (wahrscheinlich irgendwo aus dem Internet) und dort steht, dass die betriebskostenverordnung wesentlicher bestandteil des vertrages ist, die eigentlich im Anhang dabei sein sollte (steht explitzit dort: Die vom mieter zu tragenden betriebskosten sind in der anlage "Betriebskostenaufstellung" enthalten, welche wesentlicher vertragsbestandteil ist.)

Jedoch haben wir diese nicht bekommen. Gilt dies nun trotzdem und wir sind selber schuld, dass wir es so unterschrieben haben und nie nach dem anhang/anlage gefragt haben? Nun haben wir nach der betriebskostenverordnung gegoogelt und da stehen auch dinge wie z.b. Wartung sämtlicher dinge etc. Alles wahrscheinlich so in ordnung.

  1. Wir zahlen pro Einheit Gas (wahrscheinlich 1kWh inkl. Grundgebühr: 0,13Euro) Rechnung laut seiner aufstellung: 18000 einheiten x 0,13Euro Das ist doch nicht realistisch? Habe mal die lokalen gasanbieter durchgeschaut und da stehen preise von 7cent für einen kWh excl. Grundgebühr (max.150 euro pro jahr). (wir hätten laut der Aufstellung insg. 18000 kWh verbraucht, also genauso viel wie die familie unter uns, obwohl wir ganztags nicht zu hause sind, da wir vollzeit arbeiten und in dieser zeit die heizung und alles andere aus ist)

2.Wartung der Heizung gut 200 Euro (wir sollen die hälfte davon bezahlen: 100 Euro)

  1. Wärmemengenzähler (er meinte beim einzug vor 1,5 jahren, der zähler ist kaputt und er müsse ihn austauschen oder evtl neu eichen lassen); Kosten:1187,73 Euro? Auch hier sollen wir die hälfte davon bezahlen (für 1,5 Jahre: 188 Euro)

  2. feuer und wohngebäudeversicherung 175 Euro

Noch eine Frage zu warmwasser: hier ist eine aufstellung bei gas für warmwasser und noch eine aufstellung gesondert bei wasser für warmwasser. also einmal Gesamteinheiten (fürs ganze haus, anteilig durch die personen geteilt) und einmal in m³ pro person (in unserem fall 22m³) Ist das so üblich? zahle ich fürs gas, das unser wasser erhitzt und dann noch einmal fürs wasser an sich? müsste die menge des warmwasser im kaltwasser schon inklusive sein?

Kann hier jemand seine meinung und wissen äußern? Sorry ist ein wenig länger geworden.. Ist nur unsere erste abrechnung in dieser form. Vielen Dank jetzt schon!

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Ach und zum Thema Abrechnung max für ein jahr. Macht das einen Unterschied wenn der vermieter vor ca. einem halben jahr gesagt hat, er hätte die abrechnung ganz vergessen und ob es ok ist wenn er sie erst nächstes jahr stellt und ich darauf geantwortet hab: mir eigentlich egal. wie es am besten für dich ist..

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