Also um einiges klar zu stellen, da einige Antworter hier was missverstehen: Durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes hat sich die Rechtslage NICHT verändert, sie wurde vom Gericht nur noch mal deutlich erklärt. Laut Gesetz konnte man schon immer verlangen, dass an Tag 1 eine Krankmeldung abgegeben wird.
Meine Frage war diese: Wenn im Arbeitsvertrag klar drin steht, dass ich erst ab Tag 3 eine ärztliche Krankschreibung vorlegen muss, kann er dann überhaupt für Tag 1 schon eine Krankschreibung verlangen?
Und das hat lenzing42 am besten beantwortet.
Es gibt übrigens diverse Argumente gegen generelle Krankschreibung ab Tag 1, weshalb das Gesetz ja auch Tag 3 als Standard ansieht. Z.B.:
- Bei Bagatellerkrankungen wie z.B. eine Erkältung, braucht man 1-2 Tage zum schnellen genesen. Ein Arztbesuch ist dabei reine Zeit- und Geldverschwendung für Patient, Arzt, und Krankenkasse.
- Bei stärkeren Erkrankungen schleppen sich viele schon wieder früh (sprich 2 Tage) zur Arbeit. Ein Arzt schreibt einen häufig länger krank. Dadurch fehlt man dann länger als sonst.