Danke für die Info.

Ich habe mich gestern nochmal mit einem Anwalt gesprochen,und er hat mir gesagt das man das unabhängig von der Krankheit sehen muss.Ich habe ja auch keine starken Einschränkungen wie epelepsie oder so. Dann dürfte ja keiner mehr ein Kraftfahrzeug fahren der mal einen Schlaganfall oder einen Hertzinfakt oder der gleichen hat.

Ich werde jetzt versuchen die Sachen zurück zu bekommen,ubrigens hat man mir ja in dem MPU Gutachten ja eine Fahrtauglichkeit gegeben.

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Danke für die Antwort.Ich versuche es mal genauer zu beschreiben

Ich den C1,C,CE u.C1E 1981 bei der Bundeswehr gemacht.

Dann 2011 musste ich den Fuhrerschein abgeben weil ich mit mehr als 1,6 Promille mit dem Fahrrad  gestürtzt bin. Ich habe dann 2013 eine MPU gemacht aber dann die anderen Führerschein klassen beantragt und bekommen. Das zusätzliche Problem was ich habe ist das im Jahr 2007 eine Gehiernblutung hatte mit einem Schlaganfall, die Relativ Gut gegangen ist.Ich bin dann heute mal zum Strassenverkersamt gefahren,und die haben mir gesagt das eben diese Erkrankung das Hauptproblem ist für die Verlängerung der C-Klassen ist. Meine Frage ist jetzt ob den schein für die C1 u.C1E nicht bekommen kann weil die ja Laut Fuhrerscheindatei nicht begrennst sind.Noch was ich werde erst im Nächsten Monat 52,es gibt doch die 2 Jahres Friest. Was kann ich jetzt noch machen.

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