Tja, das ist so eine Sache mit logischem Denken - warum sollte ich etwas behaupten, was ich nicht nachweisen kann? Wenn ich nicht nachweisen kann, daß ich jemanden angerufen habe, sollte ich sowas auch nicht behaupten - nur weil das jemand möchte. Sonst kommen morgen die Wessis und sagen, 'du hast gelogen, du wolltest nur die Stasirente', in Wirklichkeit hast du gar nicht angerufen. Außerdem kann ich doch nicht widerlegen, daß ich angerufen habe, wenn ich die Sache einmal verloren habe - die nehmen eine alte Anrufaufzeichnung und legen die mir vor 'du hast schon wieder, nämlich gestern, angerufen'. Das geht doch gar nicht mit Aufzeichnungen, was? Das ist aber die Logik, die Rechtspflege ist etwas anderes.
Antwort
Antwort
Laß ihn einweisen, ruf den Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes in der Stadt an. Wenn er aus der Klapse 'rauskommt, bringt er dich um. Ohne Folgen. Er ist ja verrückt und nicht schuldfähig.