Ich danke euch für die schnellen Antworten.

Jetzt bin ich aber erleichtert  :-D

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Danke für die ausführliche Antwort. Hört sich gut an, doch werde ich diese Auszahlung doch angeben müssen da ich Anfang 2016 die Ev abgegeben habe und dort diese Versicherung angegeben habe. Ich gehe jetzt mal davon aus das der Treuhänder davon dann in Kenntnis gesetzt wird...oder liege ich da falsch.

Möchte eben nicht die Restschuldbefreiung riskieren und würde dafür auch in den sauren Apfel beißen.

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So laufe ich doch aber Gefahr das die Restschuldbefreiung versagt

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