Krankenkasse im Zweitstudium und danach

Guten Abend zusammen,

ich bin im Moment in einer etwas unglücklichen Situation und hoffe, Ihr habt vielleicht ein zwei schlaue Tipps.

Und zwar bin ich aktuell verpflichtet, in der Privatversicherung zu bleiben. Dies kommt daher, weil ich mich im Studium von der Versicherungsflicht bei der gesetzlichen Kasse befreien habe lassen. Anschließend habe ich Vollzeit gearbeitet, bin dann jedoch nach weniger als 12 Monaten wieder gekündigt worden, so dass die gesetzliche Kasse nun sagt, dass sie mich nicht weiter betreuen kann. Also zurück in die private Kasse (Inter). Der Beitrag dort kostet aber rund 400 € im Monat, was man als Arbeitsloser (ohne staatliche Zuschüsse!) natürlich schwer geschultert bekommt. Jetzt habe ich überlegt, in einen einfacheren (günstigeren) Tarif innerhalb der privaten Kasse zu wechseln. Problem dabei: Ohne Gesundheitsprüfung käme ich dann nicht wieder in einen "guten" Tarif (auch die private Zusatzversicherung die ich neben der gesetzlichen Kasse hatte wäre dann weg, Chefarztbehandlung usw. Und die Gesundheitsprüfung würde bei mir wohl nicht so prickelnd enden, da ich u.a. bereits einen Bandscheibenvorfall hatte. Also würde ich mir damit wohl die Möglichkeit einer vernünftigen Versorgung in der PKV verbauen.

Jetzt hatte ich noch die Idee, mich nochmal für ein Studium einzuschreiben und dann den Studententarif zu wählen (ca. 120 €).

Weiß jemand wie das genau ist: Ist die private Kasse verpflichtet, mich bei Beginn eines Studiums in diesem Tarif aufzunehmen und vor allem: Wenn das Studium rum ist, komme ich dann nochmal in einen besseren Tarif (oder gleiche Situation wie oben: Gesundheitsprüfung usw)?

Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Aufnahme eines weitere Studiums sonstige Probleme bringt, zb wenn ich wieder eine Vollzeitstelle finde. Aber dann kann man sich ja wieder exmatrikulieren?

Danke für Eure Hilfe!

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Hallo kvrv, Der Sachverhalt ist soweit richtig, allerdings habe ich weniger als 12 Monate gearbeitet und komme deshalb im Moment nicht wieder in die gesetzliche Kasse.

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Danke schonmal für die Infos! Wohngeld habe ich beantragt, laut dem Online- Wohngeldrechner bekomme ich 150 €/Monat bei einem geringen Einkommen von brutto 10.000€ pro Jahr oder 350 € falls ich gar nichts verdienen sollte. Mal überraschen lassen..

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Vielen Dank für die Antwort!

Bin leider gerade immernoch etwas überfordert... ;)

Habe diese Seite gefunden,

http://www.sap.com/germany/solutions/sapbusinessobjects/sme/freetrials/index.epx

wenn ich´s richtig sehe ist da keine Testversion mit diesem Modul zu finden, oder? Soll´s aber geben, wäre toll wenn sich da jemand auskennt. Danke.

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Ok danke schonmal! Aber seh ich das richtig; ich muss das Ergebnis irgendwo stehen haben um die Formatierung dann davon abhängig machen zu können? Oder kann man direkt die Formel im Bedingte Formatierung-Menü einsetzen? Möchte die Daten eigentlich nicht extra da stehen haben, sondern nur die "Ampel" als Info. Danke für eure Hilfe.

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@bonniesranch: Ich möchte ja nun zum Arzt gehen, kenne mich aber bei den einzelnen Fachrichtungen nicht so aus. Meiner Hausärztin traue ich eigentlich nicht besonders viel zu...ihr würdet einen Orthopäden empfehlen? Oder Physiotherapeuten etc? Wenn keiner widerspricht werde ich wohl fabolous Rat folgen und mal zum orthopäden marschieren.

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Es gibt Vorschriften sowohl beim Handgepäck(hier entscheidet normalerweise die Größe) als auch fürs normale Gepäck. Am besten auf der Homepage der Fluggesellschaft mal nachschauen. Ich glaube meistens sind so um die 25kg fürs normale Gepäck, danach wirds teuer. Man kann aber auch vorher bei der Buchung oft verschiedene "Gepäckmodelle" buchen, ist dann nicht so teuer wie beim Check-In "Strafe" zu zahlen.

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Ich glaub ich hab deine Frage grad etwas falsch verstanden (ist aber auch nicht so einfach zu verstehen ;) ). Tourero hat Recht: Wenn die Konsole in Ordnung ist, hast du normalerweise keinen Anspruch aufs Umtauschen. Das hat auch mit einer Garantie nichts zu tun...viele Händler machen´s aber trotzdem, normalerweise aber nur in den ersten paar Wochen nach dem Kauf, könnte als schwierig werden...aber einfach mal nett nachfragen kostet ja nichts.

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Nicht ganz richtig, im Gesetz ist eine zweijährige Gewährleistung vorgeschrieben und bei der besteht auch die Pflicht des Händlers die Ware umzutauschen wenn der Kunde das fordert. Dann denke ich könnte es Probleme geben; der Händler könnte argumentieren, dass er mit so einer "bunten" Konsole nichts mehr anfangen kann, dann musst du vielleicht ein wneig mit dem rumstreiten um eine neue Konsole zu bekommen. Die Garantie/Gewährleistung an sich besteht aber denke ich weiter sodass du zumindest wenn was kapputt geht die Reperatur fordern kannst.

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Hast du ein paar schöne Fotos zu Hause, von gemeinsamen Urlauben etc? Daraus kann man ne schöne Collage machen...sowas "Persönliches" mit Erinnerungswert ist vielen Leuten lieber als "was Gekauftes".

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Ich schau nochmal, aber das Ganze hab ich online abgeschlossen, hab da bisher noch keine Detailbestimmungen entdeckt..nochmal suchen..

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