Wird ein qualifizierter Rotlichverstoß bereits im Anhörungsbogen angegeben?
Hallo,
ich bin vor ungefähr 3 Wochen beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt worden. Nun kam der Anhörungsbogen und da steht lediglich drin: " Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat."
Kann ich jetzt davon ausgehen, dass es sich "nur" um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt? Oder kann auch der qualifizierte Rotlichtverstoß erst im späteren Bescheid genau angegeben werden?
Liebe Grüße