Definitiv, dadurch das du nun keinen gesetzlichen Vormund hast (bist ja eh schon volljährig) und die unterhaltsverpflichtung sich eben nur auf Mutter und Vater bezieht welche Unterhaltspflichtig bis zur vollendung des 24. Lebensjahres, sprich mit 25 vollendet wäre.
Außerdem hast du einen Anspruch auf Waisenrente, bzw. aufstockung von Halbwaisenrente.
Wohnung Deifinitv.
Vielleicht solltest du dich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. So doof es sich anhört aber das Jugendamt tritt immer für das wohl des Kindes in Kraft. Die werden dir auch Helfen eine Wohnung zu finden, erledigen Ämtergänge mit oder für dich und passen auf das du nicht absinkst.