Antwort
Eine Wortgottesfeier darf jeder halten, der entweder dazu eine Beauftragung hat oder auch im Ausnahmefall, wer dazu geeignet ist. Eine Eucharistiefeier ist allein und ausnahmslos dem Priester vorbehalten. Wenn man im kleinen Kreis eine Andacht macht, dann kann das natürlich jeder, der sich dazu berufen fühlt. Das ist halt dann ohne Kommunionspendung. Eine Wortgottesfeier mit Kommunionspendung dürfen Gottesdienstbeauftragte oder Hauptamtliche (Diakon, Pastoral- und Gemeindereferenten) feiern. Das Wort "Verbot" klingt in diesem Zusammenhang recht hart. Es geht eigentlich darum, dass nicht beliebig liturgische Feiern von jedem, gerade Ahnungslosen, gefeiert werden können, zumindest im Vorsitz. Als katholischer Pfarrer weiß ich das.