Wenn du die Fragen nicht beantworten kannst, also bei den Verkehrsregeln unsicher bist, ist es besser, wenn man dich nicht mit dem Mofa auf die Straße lässt. Das soll nicht oberlehrerhaft sein, aber du gefährdest natürlich dich und andere, wenn du die Regeln nicht kennst. Deshalb würde ich auch nicht "auf Lücke" lernen, sondern versuchen, mir das alles einzuprägen. Das haben auch schon ganz andere geschafft. Und du packst das auch! Nicht alles fällt einem automatisch in den Schoß.

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Durch eine WM entsteht schon eine gewisse Infrastruktur, die Brasilien langfristig nützen kann: Straßen, Gebäude, Telekommunikation. Die Effekte auf Tourismus oder Arbeitsamrkt sind aber wohl eher kurzfristig. Alles in allem kommt es ein bisschen darauf an, was man draus macht. Wenn ich sehe, was heute noch im Münchner Olympiapark los ist (angelegt/gebaut für die Olympischen Spiele 1972), ist das für mich ein Indiz, dass solche Veranstaltungen auch langfristig positive Auswirkungen haben können.

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Ich glaube, dass man Menschen mit Depression behandeln sollte wie alle anderen auch. Schon das Gefühl, "in Watte gepackt zu werden", kann sich evtl. negativ auswirken. Depression ist eine Krankheit. Du kannst denjenigen also ruhig bitten, dir zu sagen, wenn es ihm schlecht geht. Ansonsten würde ich denjenigen einfach am Leben teilhaben lassen.

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Fang langsam an und nimm dir nicht zu viel vor. Wenn du dir wöchentliche oder tägliche Blog-Einträge vornimmst, wird das schnell stressig. Manchmal ist weniger mehr. Ein gut recherchierter und sorgfältig formulierter und illustrierter Artikel im Monat macht mehr Spaß und bringt mehr Aufmerksamkeit als häufige, aber inhaltsleere Updates.

Mach Werbung für deinen Blog, indem du ihm eine Seite bei Facebook und/oder einen Twitter-Account gönnst. Nur wenn du gut vernetzt bist, bekommst du auch Reaktionen auf deine Artikel. Ohne Feedback macht das wahrscheinlich nicht lange Spaß.

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Abschreiben dürfte nicht gehen, da man Grundstücke bekanntlich nicht abschreibt. Ich würde die Kosten für die Verbesserung/Instandhaltung des verpachteten Gartens als Betriebsausgaben ansetzen.

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Grundsätzlich wird das Verbraucherinsolvenzverfahren in zwei Phasen unterteilt, nämlich in das eigentliche Verfahren und die sog. Wohlverhaltensperiode. Beides zusammen dauert auf den Tag genau sechs Jahre.

Wie lange die erste Phase dauert, hängt davon ab, wie komplex der Fall ist. Bei schwierigen Anfechtungen, Rechtsstreitigkeiten (Beispiel: Gesellschafter will seine ausstehende Stammeinlage nicht einbezahlen) oder langen Kündigungsfristen (mir fallen da z.B. Genossenschaftsanteile ein) kann es ein bisschen länger dauern. Turboverfahren sind auch schon mal nach einem halben Jahr abschlussreif. Am Ende dieser ersten Phase steht die erste Verteilung (natürlich nur, sofern es etwas zum Verteilen gibt. Die Kosten für den Insolvenzverwalter und das Gericht werden bekanntlich zuerst bezahlt.)

Was danach passiert, regelt grundsätzlich das Gericht, bei dem das Insolvenzverfahren anhängig ist. Die meisten Gerichte verlangen in der Wohlverhaltensperiode vom Insolvenzverwalter eine jährliche Verteilung. Ich habe aber auch schon gehört, dass in manchen Verfahren erst am Ende der sechs Jahre noch mal verteilt wird. Von einer monatlichen Verteilung habe ich noch nichts gehört. Das kann ich mir nur bei sehr großen Insolvenzen vorstellen, wo regelmäßig größere Geldbeträge in die Insolvenzmasse fließen.

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Natürlich hast du Anspruch auf Insolvenzgeld. Das wird für max. drei Monate gezahlt.

Damit ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss erst einmal jemand (beim Amtsgericht) Insolvenz anmelden. Das kann (und sollte) das Unternehmen selbst tun, um Schlimmeres zu verhindern - Stichwort Insolvenzverschleppung. Oft sind es auch andere Gläubiger wie z.B. Krankenkassen, die den Insolvenzantrag gegen Unternehmen stellen, wenn diese die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr abführen. Wenn der Fall eindeutig ist, kann das Verfahren innerhalb weniger Tage eröffnet sein. Wenn das Gericht sich nicht sicher ist, wird ein sog. Insolvenzeröffnungsverfahren vorgeschaltet, in dem ein Gutachten über die Situation des Unternehmens erstellt wird. Das dauert i.d.R. sechs Wochen.

Viel Glück!

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Vielleicht ist der Kontoauszug auf dem Postweg unterwegs zu dir. Dann gibt es keine Umsätze, die den Ausdruck eines neuen Auszugs ermöglichen würden.

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Wenn du von deinem eigenen Haus sprichst, dann steht die Antwort schon unten: dann kannst du nur die Lohnkosten steuerlich geltend machen (sog. haushaltsnahe Dienstleistungen). Wenn es um ein Haus geht, das du vermietet hast, kannst du alles als Betriebsausgaben geltend machen. Ich würde die Unterlagen für das Finanzamt so aufbereiten, dass man durchblicken kann. Also am besten die Beträge einzeln in einer Anlage aufführen und die Belege dahinter legen.

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Das kann man aus der Fragestellung meines Erachtens nicht herauslesen. Spontan wäre ich auch auf Variante 1 gekommen. Aber wenn du für ein Unternehmen buchst, das Werbeflächen vermietet, wäre natürlich Variante 2 korrekt. Wenn du kannst, würde ich beide Varianten als Lösung angeben.

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