Vielen Dank Euch allen. Das Jugendamt kann nichts machen, da mein Sohn in Polen geboren ist. Habe noch Anwalt angerufen. Das stimmt, dass der Gerichtsbeschluss so lange gültig ist, bis man den ändert. Jedes Amt soll aber davon ausgehen, dass der Beschluss, den ich zeige, rechtskräftig ist. Und eigentlich sollen sie selbst prüfen, wenn sie wissen wollen, ob sich was geändert hat und alles auf mich schieben... Werde jetzt erstmal eine Email an Konsul schreiben und abwarten, was der antwortet.

Lg

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Hallo, ein bisschen älter ist schon dieser Beitrag, aber kann mir vielleicht noch antworten... Nach welchem Paragraf richtet sich das, dass man die Feiertage nicht als Urlaubstage anrechnen darf? Würde mich über alle Antworten freuen...

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Vielen Dank allem, die mir geantwortet haben. Ich habe bereits schon mit meinem Fallmanager im Jobcenter gemailt. Er hat mir zurück geschrieben, dass unserem Umzug nichts im Wege steht. Wir sollten nur eine angemessene neue Wohnung finden. lg

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