Ich finde ausgefallen und auch ziemlich gut wäre eine Textstelle aus "die Lehre des Buddahs" Bin selbst nicht religiös habe mir aber dennoch einmal das ganze Buch durchgelesen weil mich das Thema doch sehr interessiert hat.

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Art. 5 Amtliche Dokumente

1 Ein amtliches Dokument ist jede Information, die:

a. auf einem beliebigen Informationsträger aufgezeichnet ist; b. sich im Besitz einer Behörde befindet, von der sie stammt oder der sie mitgeteilt worden ist; und c. die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betrifft.

2 Als amtliche Dokumente gelten auch solche, die durch einen einfachen elektronischen Vorgang aus aufgezeichneten Informationen erstellt werden können, welche die Anforderungen nach Absatz 1 Buchstaben b und c erfüllen.

3 Nicht als amtliche Dokumente gelten Dokumente, die:

a. durch eine Behörde kommerziell genutzt werden; b. nicht fertig gestellt sind; oder c. zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Also Ja.

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