Keiner hier der ähnliches durchgemacht hat?
Danke für die Infos. Wie gesagt. Ich möchte mich rechtlich absichern, da ich keine Lust haben nach XY Jahren für irgendwas zu haften. Es ist ein Hauptmietvertrag der von 3 Personen unterzeichnet wurde.
Auf Mietrecht.org habe ich gerade folgendes entdeckt: > Wichtig: Die Kündigung eines Mietverhältnisses, an dem mehrere Mieter beteiligt sind, kann nur von allen Mietern gemeinsam und gegenüber allen Mietern erfolgen
weiter: > Da ein Ausscheiden nur eines Mieters mit Hilfe einer Kündigung durch oder gegenüber einem Mitmieter nicht herbeigeführt werden kann, *bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung, an der sowohl die Mieter als auch der Vermieter beteiligt sind. Alle Beteiligten müssen sich darüber einigen, dass einer der Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheidet und dieses mit dem oder den übrigen fortgesetzt wird.* Wirkt nur einer der Mieter oder der Vermieter nicht mit, scheitert das Ausscheiden eines Mieters. Es kann durchaus vorkommen, dass insbesondere der Vermieter nicht bereit ist, einen Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen, weil er dadurch einen Schuldner für seine Mietzinsforderung verliert. Insbesondere, wenn es sich bei dem ausziehenden Mitmieter um einen solventen und zuverlässigen Schuldner handelt, wird der Vermieter diesen nicht so schnell verlieren wollen.
http://www.mietrecht.org/kuendigung/gemeinsamer-mietvertrag-ausscheiden-eines-mieters/