... Hallo- ja das ist leider juristisch korrekt. Man bestraft dich auch nicht "doppelt" wie du es empfindest, sondern die Sanktion greift auf die "Ersatzleistung" über. Weil du die Maßnahme ("ohne wichtigen Grund"/ so das Amt) abgebrochen hast, wird sanktioniert. Da du nicht mehr in der Maßnahme der Arbeitsagentur (staatlicher Träger) bist erhälst du von dort keine Leistungen mehr. Nach deinem Antrag ALG II beim Jobcenter (kommunaler Träger) wird nunmehr diese "Bestrafung" auf die neue Sozialleistung übertragen und (natürlich berechnet v. der Regelleistung ALG II) mit 30% sanktioniert. Im Normalfall musst du sogar vorab gezahlte Leistungen an die BfA zurückzahlen (ab Sanktionszeitpunkt) und für den lfd. Bewilligungszeitraum ebenso, sind bereits vorab Vorschuss- Zahlungen geflossen. Es ist leider auch schon vorgekommen, dass die Kosten f.d. Lehrgang von der BfA zurückverlangt wurden! Tipp am Ende: Niemals selber eine Maßnahme beenden ohne wichtigen Grund, denn das wird teuer. Vielmehr mit einem Verantwortlichen d. Trägers über die Qualität des vermittelten Bildungsstoffes reden und anmahnen, notfalls d. AfA informieren, wird dein Bildungsziel deiner Meinung nach nicht vermittelt. ACHTUNG: Bist du in einer Bedarfsgemeinschaft (ALG II) , darf deine Sanktion weitere Mitglieder deiner BG nicht "mitbestrafen". Ist es so, Widerspruch einlegen, Zeit = 4 Wo. ab Schreiben Zugang Bescheid)
...du kannst einen Antrag auf angemessenen Vorschuss § 42 SGB I dort formlos schriftlich stellen. Dann sind die zumindest in der Pflicht zu handeln, aber auch das dauert. Besser ist, du gehst persönlich dorthin und verlangst einen Barvorschuss. aktuellen Kontoauszug mitnehmen, auf dem erkennbar ist dass keinerlei Gelder vorh. sind. (Mittellosigkeit) Dazu sind die verpflichtet! Nimm dir einen neutralen Zeugen mit. Viel Erfolg und Glück.
Dies ist keine Rechtsberatung- nur ein Tipp aus eigenen Erfahrungen.
Wir sind ein demokratisches Land und haben Meinungsfreiheit. Wer Fehler macht als MA in öffentl. rechtl. Diensstellen versteckt sich oftmals hinter d. Anonymität seiner Behörde. Derjenige muss diese auch notfalls personifiziert korrigieren. Das ist völlig legitim! Da hilft nur der direkte Weg- wie gesagt, DEMOKRATIE.
Guten Morgen, auch wir haben diesbezüglich ausnahmslos SCHLECHTE Erfahrungen mit Frau S. Reetz, SB Leistungsabteilung für aufstockende Selbstständige gemacht. Wg. Falschberechnungen und Eigenmächtigkeiten klagen wir nunmehr in 17 Fällen v.d. SG Potsdam. Diese Frau ist an Eigenmächtigkeit und Unverschämtheit nicht zu übertreffen. Ebenso Ihre Teamleitung, Frau Adam. Man muss davon ausgehen, dass es sich hier schon um angewiesen mutwillige Falschberechnungen nach DA des JC Luckenwalde handelt, "Quotenregelung" ist sogar schon bewiesen. Also unsere Empfehlung: Beschwerde Dienstaufsicht/ Fachaufsicht, Klage wg. Nötigung (b. uns) und Prüfung über das SG Potsdam- es lohnt auf jeden Fall! Viel Erfolg bei der Wehr gg. Behördenwillkür.