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kai0701

10.12.2009
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contemplator
12.12.2009, 11:19
Vergleich möglich bei Rückzahlung an Behörde?

folgendes Problem: ich hab vor einiger zeit zu unrecht alg ll bezogen, das hat sich blöderweise mit dem arbeitseintritt überschnitten und ist wie gesagt ne ganze weile her.. die forderung ist rechtens, das hab ich bereits prüfen lassen.

nun ist der betrag nicht gerade gering, wisst ihr vielleicht ob ein vergleich möglich ist, also dass ich nen gewissen betrag auf einmal zahle und gut ist oder gibts da kaum ne chance?

hat das vielleicht schonmal jemand gemacht bzw. erfahrungen damit?

Danke für eure antworten ;o)

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Antwort
von kai0701
12.12.2009, 11:22

Ein Vergleich wird nicht möglich sein,wohl aber eine Ratenzahlung auch in niedriger Höhe

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Redman88
11.12.2009, 16:19
Was für Angaben beinhaltet eine Selbstauskunft, wenn es um einen Mietvertrag geht?
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Antwort
von kai0701
11.12.2009, 16:21

vor allem Dein Verdienst,Vorvermieter Beruf,etc. Nichts besonderes

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