Liebe Community,
im Rahmen des Studiums beschäftigen wir uns zurzeit mit einem Fallbeispiel aus dem Zivilrecht. Leider kommen wir nach mehrstündiger Recherche auf keinen grünen Zweig - vielleicht ist es jemandem von Euch möglich uns etwas unter die Arme zu greifen. Wir wären sehr dankbar.
Sachverhalt: *Auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung bewarb sich der Arbeitslose V bei der Firma Wests-GmbH als angestellter Versicherungsvertreter. Da er jedoch wegen Betruges vorbestraft war, erschien seine Anstellung problematisch. V machte aber auf den Geschäftsführer einen tüchtigen Eindruck, sodass schnell eine Lösung gefunden wurde. Es wurde vereinbart, dass formell der Sohn (S) des V angestellt wird, die Vertretertätigkeit aber allein von V erbracht werden soll.
Nach einem Jahr wurde der Arbeitsvertrag ordnungsgemäß gekündigt und V musste sich eine neue Tätigkeit suchen.
Er schloss mit seinem neuen Arbeitgeber (AG) folgende Vereinbarung: Für den AG sollte nur V tätig werden, seine Ehefrau E sollte nur als "Strohmann" auftreten. Ihr sollten alle Zahlungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zwischen V und AG zustehen. Die Lohnansprüche des V gegen den AG wurden ausgeschlossen. Das Gehalt sollte auf ein Konto der E überwiesen werden. Hintergrund dieser Vereinbarung war die Überschuldung des V und die drohende Gefahr der Lohnpfändungen durch seinen Gläubiger.*
Thema Strohmann - okay. Aber mit wem sind jetzt wieso welche Arbeitsverträge zustandsgekommen? Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank im Voraus :-)