Moinsen, ich hab ne Frage zum Kindergeld - gut möglich, das diese schon beantwortet wurde, aber ich hab nichts exaktes gefunden.
Ein 23jähriger erhält Bafög, wohnt bei seinen Eltern.
Nun zieht er in das Wohnheim seiner Schule, desweiteren wurde ihm nach einigen Umständen Kindergeld bewilligt.
Die Eltern möchten das Kindergeld nun nicht "herausrücken", sondern für die Kosten die der Sohn im Laufe seiner Zeit im Hause der Eltern verursacht hat einziehen.
Also Miete, Strom, Wasser etc.
Da das "Kind" ja jetzt nicht mehr zu Hause wohnt und ja auch kein Mietvertrag in der elterlichen Wohnung bestand, hat das "Kind" jetzt Anrecht auf sein Kindergeld, oder doch die Eltern, aus welchen Gründen auch immer?
Kann da irgendwie keine plausible Auskunft zu geben und würde mich freuen wenn ihr mir da ein wenig helft ^^
Danköö