Hallo. Ich Frage hier im Namen einer älteren Dame. Sie hält nichts von Anwälten, da Sie schon mehrmals bei diesen rein gefallen ist. Sie besitzt ein großes Gewerbegebiet, welches eigentlich brach liegt. Sie vermietet nur noch 2 Hallen. Ein Mieter dieser Halle ist seit nunmehr 1,5 Jahren im Mietrückstand. Er zahlt weder Miete, noch Nebenkosten oder Strom. Er ist ihr gegenüber auch schon sehr unbeherrscht aufgetreten. Der Vermieter war wohl auch längere Zeit krank, was aber für mich kein Grund ist, seine Miete nicht zu zahlen. Er könnte ja auch einfach das Gespräch suchen und bei Geldproblemen einfach mit ihr eine Lösung finden. Das macht er nicht. Weiter hat er entgegen seines Mietvertrages auch vor der Halle Unrat und mehreren Autos stehen. Wir möchten an ihn jetzt ein Schreiben verfassen mit einer Zahlungsfrist bis Ende November die kompletten Ausstände zu bezahlen und gleichzeitig eine Frist bis Mitte Dezember den Unrat zu beseitigen. Weiter soll er solange die Ausstände nicht beglichen sind, Hausverbot bekommen. Das Gelände soll er solange nicht mehr betreten dürfen. Wir würden auch am Tor die Schlösser austauschen. Ist das rechtlich Vertretbar? Darf man das überhaupt? Das wäre meine Frage? Könnte mir diesbezüglich jemand einen hilfreichen Rat geben? Die Dame ist über 80 und wohnt weit weg und kommt nur ein Mal im halben Jahr hier her. Danke schonmal für Eure Hilfe