Kavalier Kings Charls Spaniel - ist hübsch und klein aber nicht winzig, bellt nicht oder kaum, sehr anhänglich, nimmt gern Gewohnheiten von Frauchen an, Vorsicht jedoch vor Überzüchtung

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Ich bin kein Banker, habe aber beruflich mit Mahnverfahren und Pfändungen zu tun. Ich meine, dass Guthabenkonto und Pfändungsschutzkonto NICHT dasselbe sind. Guthabenkonto ist ein ganz normales Konto, dass nicht überzogen werden kann - z.B. Taschengeldkonto für Kinder oder weil man bei sich selbst die mangelnde Disziplin beim Geldausgeben nicht inden Griff kriegt. Pfändungsschutzkonto jedoch lässt man sich einrichten, wenn man Gläubiger im Nacken hat, die das Arbeitseinkommen pfänden, so dass man u.U. nicht mehr in der Lage ist, den anderen Verpflichtungen z.B. Miete nachzukommen. Wenn Du keine Pfändung zu fürchten brauchst, nun aber ein Pfändungsschutzkonto hast, könnte das Deinen Ruf ruinieren, weil - glaube ich - auch die Schufa informiert wird. Auf jeden Fall solltest Du das nicht auf die leichte Schulter nehmen, falls ein Missverständnis vorliegen sollte. Lieber nochmal einen Bankfachmann fragen.

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