Hallo liebe Leute,
ich habe eine Frage zum Thema Steuererklärung für Studenten und in diesem Fall zu den Fahrtkosten zur Masterarbeitsstelle.
Angenommen A wohnt während seines Studiums in Braunschweig, ist an der TU Braunschweig eingeschrieben und studiert dort solange bis alle Kurse absolviert sind. Dann zieht A nach Düsseldorf und schreibt nun seine Masterarbeit in Aachen. Daher pendelt A für die Dauer seiner Masterarbeit jeden Tag zwischen Aachen und Düsseldorf. Eingeschrieben ist A weiterhin an der TU Braunschweig, die Masterarbeitsstelle ist durch einen Vertrag bestätigt, eine Vergütung gibt es nicht!
Kann man die Fahrtkosten in der Steuerklärung geltend machen? Wenn "ja" wie setzt man die Fahrtkosten an? 0,30 Cent pro Kilometer für eine Strecke oder für beide? Gibt es eine Obergrenze? Gibt es etwas spezielles zu beachten?
Wäre super wenn ich hierzu eine Antwort erhalten könnte :-)