Hallo

Okay also umziehen darf ich schon wohin ich will! Wäre es in der selben stadt dann nur so teuer/groß wie die wohnung die man bisher hatte? oder kann sie ruhig wenn sie jetzt 30m² ist auch 40m² haben und bisschen teurer sein? Denke die m² machen nix aus, ist ja im rahmen...aber die höhere miete übernehmen sie dann nicht!

bei mir ist es aber eh eine neue stadt in die ich ziehe, wohnugnsgröße kein thema...miete müßte ich dann auch so viel wie hier oder darf in einer neuen stadt die wohnung wieder soviel kosten wie es eben im rahmen des mietspiegels ist? also was einem offiziell zusteht!

gut also ich müßte dann so oder so zum amt, auch wenn ich kein geld für umzug will, da es ja neue stadt ist. melden die mich dann hier sozusagen ab? in der neuen stadt müßte ich glaube ich wieder ganz neu einen hauptantrag ausfüllen, auch wenn hier meine bewilligung noch paar monate gehen würde, richtig? man fängt dort fast wieder bei 0 an!

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Okay ein Tag vorher also wieder bei Null mit der Zählzeit!

Es steht im Infoblatt: bei einer ersten wiederholten Ablehnung einer zumutbaren Arbeit oder gleichartiger Pflichten innerhalb einer laufenden Ein-Jahresfrist (Zählwirkungszeit) beträgt der Kürzungssatz des ALG II 60% der Regelleistung (verschärfte Sanktionsstufe)

UND:

die Kürzung des ALG II erfasst die gesamten Leistungen des ALG II (Sozialgeldes): Regelleistung, Mehrbedarfe, Fürsorgedarlehen, Unterkunfts- und Heizkosten, Beihilfen für die Erstausstattung. Vom Gesetz her ist vorgesehen, dass bei den verschärften Sanktionsstufen auch die Übernahme der Miet- und Heizkosten für die Sanktionsdauer von 3 Monaten entfällt.

Da die erste Sanktion wegen Ablehnung eines Jobangebotes war, wäre dies wohl dann die verschärfte Sanktion wenn ich wieder einen Absage oder ihn später kündige... Also KEINE Miete für die 3 Monate?? Aber Krankenversichert ist man weiterihn???

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Hallo.

Es heißt ja:

Die Höhe des Ehegattenunterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Verfügt nur der Unterhaltspflichtige über Einkommen, so wird von dessen anrechenbarem Einkommen ein eventuell zu zahlender Kindesunterhalt abgezogen. Von dem Restbetrag sind 3/7 als Unterhalt zu zahlen. Auch hier muß dem Unterhaltszahlendem ein restliches Einkommen von in der Regel 1000 € verbleiben.

Also vom Gehalt 3/7 aber wie berechnet man das? Ja lacht nur Mathe und ich = Kriegsfuss...!

UND: Wie sollen einem wenn man wenig verdient, aber Unterhalt zahlen soll, 1000 Euro für sich selber zum leben bleiben??? Ist man dann wen man zuwenig verdient nicht Unterhaltspflichtig?

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