hey leute,

ich sitze grad an meiner Lösungsskizze und bin leicht überfordert. Bei einem Beteiligten Im Sachverhalt könnte es sich um einen mittelbaren Täter oder um eine Anstiftung handeln... Nun bin ich mir nicht sicher wo ich das ganze Abgrenze wie ich anfange und wie ich was wo einordne? Ich bin mir ja noch nicht sicher, welches von beiden auf ihn zutrifft, deshalb weiß ich nicht wie sinnvoll das ist direkt mit einer Prüfung von z.B. Mittelbaren Täterschaft loszulegen...