Man kann einen Anwalt konsultieren und versuchen rechtlich dagegen vorzugehen. 

Die Chance auf einen erfolg ist meines Erachtens nach jedoch verschwindend gering!

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Große fachliche Unterschiede zwischen TMT1 u. TMT2 gibt es nicht. Sie müssen aber beide erfolgreich abgeschlossen werden.

Allerdings ist es in meiner Heimat BaWü so, dass der Feuerwehranwärter bei bestehen des TMT1 in Einsätze gehen darf. Wie das in anderen Bundesländern aussieht weiss ich nicht. damit wurde die zweite Frage auch schon beantwortet.

Nein, Minderjährige dürfen nicht in den Einsatz gehen.

Die länge der TMT1-Ausbildung variiert von Wehr zu Wehr. Aber ich würde mit regelmäßigen Proben innerhalb einer Zeitspanne von 3-4 Monaten rechnen.

Gruß mm

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