Hallo! Meiner Freundin ist eine kleine Dummheit passiert: Sie nahm "angeblich" einem anderen Pkw-Fahrer die Vorfahrt, so daß dieser an den Bordstein ausweichen mußte und seine Felge beschädigt wurde. Nur meine Freundin schwört darauf daß es sich nicht so zugetragen hat, bzw. der andere Autofahrer mit einem "Affenzahn" den Berg heruntergeschossen ist. Meine Freundin befand sich alleine im Auto, im anderen Pkw 2 Personen.
Es wurde die Polizei gerufen und bei meiner Freundin ein Alkoholgehalt von unglaublichen 3,02 Promille festgestellt, was sie allerdings auch nicht nachvollziehen kann.
Die Tat ereignete sich am 11.06.10, vom Gericht kam bisher noch keine Anklageschrift, oder Strafbefehl.
Nun meine Frage: Sollte sich der Blutalkoholgehelt wieder erwarten bestätigen, mit welcher Strafe kann sie da in etwa rechnen? Anzumerken ist noch daß meine Freundin im Straßenverkehr noch nie aufgefallen ist.
Bedanke mich im vorraus für jede hilfreiche Antwort!
Gruß aus Regensburg!