Hallo,
ich habe mir ein Auto gekauft und er hat mir gesagt, dass das Auto noch eine gültige Garantie hat. Doch dann habe ich bei BMW erfahren, dass diese Garantie nur auf den Namen des erst Besitzer läuft. Also es war eine Händlergarantie.
Bei Eigentümerwechsel geht die Garantie nicht auf den neuen Besitzer.
Er sagte es sei eine BMW Garantie die deutschlandweit gültig ist.
Kann ich damit zum Anwalt gehen und einen Teil des Kaufpreises zurück verlangen?