In Stuttgart gibt es ein Senzera Studio. Die sind auf Sugaring spezialisiert und meine ich die ersten, die das in Deutschland angeboten haben. Ist aber, wie immer nicht ganz billig.

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@GuteNiene: Du hast grundsätzlich sicher Recht, aber zwei Stunden Sport am Tag sind einfach nicht für jeden drin. Und wenn man viel am Schreibtisch arbeitet hat man ohnehin einen geringeren Grundumsatz. Das macht es schwer abzunehmen. Ich ernähre mich seit Jahren gesund (wenig fett, viel Gemüse, und Eiweiß, trinke viel), nehme aber einfach nicht ab. Ich habe heute mit almased begonnen und hoffe das Beste.

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Da gibt es endlos viele, hier eine Auswahl meiner Favoriten:

Jessica Lowndes - Goodbye

James Blunt - Goodbye My Lover

Andrew Belle - In my veins

Sarah McLachlan - Forgiveness

James Taylor - Fire and Rain

Fools For April - Excuse Me

John Mayer ft. Howie Day - Without You

Plumb - Cut

Jason Walker - Down (Acoustic)

William Fitzsimmons - I Don't Feel it Anymore

Snow Patrol - Run/Chasing Cars

Missy Higgins - Where I Stood

Milow - Out of My Hands

Matt Ryan - Some Streets Lead Nowhere

Jimmy Eat World - Hear you Me

Greg Laswell - Your Ghost

Adele - Hometown Glory

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Das ist das Lied aus der ersten 90210 Episode der dritten Staffel. Der Text geht aber anders: Das zweite "me" gehört da nicht hin. und nach "this is you" kommt noch ein zweiter Halbsatz, leider kann man den in der Episode nicht verstehen. Er endet aber glaube ich auf "know".

Also in etwa: This is me saying please don't let go And this is you saying --if you know you know -- ?? That it's time for me to just let you.

Das ist dann auch einfacher zu übersetzen ;)

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Wenn du schreibst "während der Tat erwischen" müsste das, um deine Tat (=die Tötung des Mörders) zu rechtfertigen, in einer Notwehr- bzw. Nothilfelage geschehen. Also, wenn der "Mörder" gerade dabei ist einen anderen zu töten, darfst du das Verhindern, notfalls auch durch Tötung des Mörders.

Was du nicht machen darfst ist den Mörder verfolgen und umbringen. Das ist definitiv Totschlag (§ 212 StGB) und weil du aus Rache handelst auch Mord (§ 211 StGB) und gibt lebenslänglich Zuchthaus!

Du darfst auch nicht, wenn du den "Mörder" als Abwehrhandlung k.o. geschlagen hast, nochmal zuschlagen!

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Sofern du zuvor nicht vom Personal aufgefordert wurdest zu gehen, was normalerweise immer durch Lautsprecherdurchsage geschieht oder du mit Schlafsack, Kissen und im Pyjama durch die Tür spazierst, ist es nicht strafbar.

Da aber wie gesagt eigentlich immer eine Durchsage kommt, oder das Personal die Leute persönlich zum Gehen auffordert, wirst du den Straftatbestand des § 123 I 2. Alt. StGB erfüllen. Das gibt bis zu einem Jahr Gefängnis (nur theoretisch, wird kein Richter ernsthaft machen) und Geldstrafe, wobei das Kaufhaus auch nen Strafantrag stellen muss.

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