Antwort
Also ich hatte ein MAXX Ticket für Mannheim. Auch da gab es Verzögerungen und die Dame meinte damals ausstellen könnte sie mir nichts, da ich das Ticket aber schon früher beantragt und logischerweise auch bezahlt habe, habe ich auch das Recht sie zu nutzen. Wenn ich also in eine Kontrolle komme, würde mir maximal eine Strafe von 7 Euro auferlegt werden. Einen vorläufigen Schein konnte mir damals nicht ausgestellt werden. Für eine 12 jährige ist es aber wahrscheinlich nicht so angenehm als vermeintlicher "Schwarzfahrer"angeprangert zu werden. DOOF REGELUNG.