ich habe einen nachweis von der rechtsanwältin das er kein getrennt lebend unterhalt zahlen kann da sie ihn schon überprüft hat

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also sein leibliches kind wohnt nicht bei uns es lebt bei seiner mutter,mein sohn bekommt von seinem leiblichen vater auch kein unterhalt.meine rechtsanwältin sagt das mir hartz 4 zusteht aber die arge sagt etwas anderes.zur not gehe ich in den wiederspruch.in dem schreiben steht das er mir kein unterhalt zahlen kann.da sie sein lohn und sein leibliches kind angerechnet hat und er nicht zahlen kann.ich ahbe heute meinen alg2 bescheid abgegeben und ich musste meinen noch ehemann mit angeben.außerdem habe ich keine andere möglichkeit mich räumlich zu trennen weil meinn neuer mietvertag erst ab den 01,05.2012 gültig ist.und eine andere mietwohnung früher nicht frei geworden wäre

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