Hab ein kleines Anliegen...
Wer kennt sich damit aus? Ich war Maler u. Lackierer und es wurde in die sogenannte Urlaubskasse eingezahlt. Seit Juni 2014 bin ich kein Maler mehr und habe es auch nicht mehr vor. Jetzt ist noch ein Guthaben bei der Urlaubskasse. Nach Rücksprache mit der Urlaubskasse kann ich mir das auszahlen lassen, ich muss meinem letzen AG (Maler) eine Bescheinigung von meinem neuen AG und den Teil B der Lohnnachweiskarte vorlegen, dann muss der alte AG auszahlen.
Jetzt kriege ich ne Email von meiner alten Firma (Maler) und darin steht folgendes:
-Auszahlen ja, aber nur über Steuerklasse 6 - die Firma (Maler) muss mich für den Zeitraum einstellen, damit der Urlaubskassenrest als Lohn ausgezahlt werden kann
Häh? Ist das wirklich so?? Als ich mit der UK gesprochen habe, klang das alles ganz anders und vor allem einfacher. Dann rät man mir, dass ich mich erst 2016 auszahlen lassen soll, wegen Steuervergünstigungen... Hääääh? Ich scheide 2014 aus, 2015 soll ausgezahlt werden und 2016 hab ich ein Vorteil???
Kann mich jemand aufklären? Wie ist es für mich am besten?
Danke