Die Fotos öffnen bei mir unter "Windows-Fotoanzeige". Dort kann ich sie aber mit der Maus nicht "packen" :-/

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Von wem kam denn diese E-Mail?? Sie sollte sich rasch bei der Staatsanwaltschaft melden (oder bei der Jugendgerichtshilfe - sie ist doch vermutlich unter 21) und erklären, warum sie die Stunden nicht ableisten konnte. Hätte sie auch längst machen können.... !! Sie kann dann auch beantragen, daß die restlichen Stunden evtl. in eine Geldauflage umgewandelt werden. Als Azubi hat sie ja ein Einkommen. Nix tun verschlechtert die Sache eher.

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Natürlich kannst du die Person anzeigen. Richtiger Vorwurf wäre dann "Falsche Verdächtigung" (§ 164 StGB). Danach macht sich jemand strafbar, der einen anderen WIDER BESSERES WISSEN bei der Polizei einer Straftat verdächtigt. Das heißt, derjenige muß genau wissen, daß keine Tat vorliegt oder der Angezeigte nicht der Täter ist. Eine bloße Vermutung oder ein irrtümlicher Verdacht ist also keine vorsätzliche falsche Verdächtigung. Oft läßt sich nicht sicher aufklären, was sich tatsächlich abgespielt hat zwischen den Beteiligten. Dann werden auch diese "Gegenanzeigen" eingestellt.

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Die Polizei wird ermitteln und dabei Großvater und Sohn befragen. Der Sohn muß als Beschuldigter keine Angaben machen.

Um diese Tat verfolgen zu können, ist im übrigen zwingend ein ausdrücklicher Strafantrag (Strafanzeige ist etwas anderes) des Großvaters erforderlich, eigenhändig unterschrieben. (§ 247 StGB) Und auch dieser Strafantrag kann nur innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorfall gestellt werden. Liegt ein solcher Antrag nicht vor, muß die Staatsanwaltschaft das Verfahren schon aus formalen Gründen einstellen. Und diese Frist bezieht sich auf jeden einzelnen (angeblichen) Diebstahl, so daß ältere Vorfälle schon deshalb keine Rolle mehr spielen.

So wie die Beweislage geschildert wird, ist die Sache auch bei rechtzeitigem Strafantrag einstellungsreif.

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Kann einer mit den Brief bittteeeeeeeeeeeeeeeee übersetzennn :(((((

:( ich brauche dringend hilfe weis nicht was ich glauben soll.. Die ex von meinem Freund schreibt mir täglich sms e das sie einen Sohn von meinem Freund hat mein freund sagt aber nein möchte nicht mal da drüber reden lacht sagt zu mir wie ich so was ernst nehmen kann.. er hat sie jetzt angezeigt es wurde aber abgelehnt haben ein Brief von der Polizei bekommen verstehe den Brief aber nicht so ganz.. kann mir vllt einer übersetzen :((((((( ich kann es auch keinen anderen zeigen :(((

Guten Tag

Die ex von meinem Verlobten behauptet das er ein Sohn von meinem Verlobten hat :( er sagt nein haben sie angezeigt aber es wurde abgelehnt :( warum? weis ich nicht ich bin am ende und weis nicht was ich glauben soll :( können sie mir bitte helfen und mir diesen Brief was er bekommen hat genau erklären..

dasErmittlungsverfahren habe ich hinsicht .... wohnhaft .... eingestellt, weil die Erhebung der öffentlichen 'Klage nicht öffentlich interese liegt.. Bei dem geschilderten sachverhlten kommen Delikate in Betracht, die nach §374 der Strasprozessordnung vom verletzten im Wege der 'Privatklage und in der Regel nur nach einem Sühneversuch verfolgt werden können. In derartigen Fällen ist es der Staatanwaltschaft grundsätzlich versagt, Anklage zu erheben.

Eine ausnahme besteht nur dann, wenn die Strasverfolgerung über die interessen des Privatklageberechtigten hinaus auch im öffentlichen interesse liegt.

Diese voraussetzungen liegen hier nicht vor.

Bezüglich der Beschuldigten .... war folgende grund masgebend.

Eshandelt sich um rein private Streitigkeiten, an deren Aufklärung und Aburteilung die öffentlichkeit keine interesse hat.

Es handelt sich um eine Angelegenheit, die nur die unmittelbar Beteiligten betrifft.

Der rechtsfrieden wird über den Lebenskreis der Beteiligten hinaus nicht gestört.

Dadrüber hinaus ist die Strafverfolgung dieses Falles kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit.

Deshalb muss es Ihnen überlassen bleiben, unter eigener Abschätzung der Erfolgsaussichten gegen die Beschuldigten im Wege der Privatklage nicht berührt.

Hinweis zum Sühneversuch: Der Erhebung der privatklage muss in aller Regel ein Sühneversuch bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann vorausgehen.

Für die Durchführug eines Schiedsperson erfahren Sie bei der Stadt-Gemeindeverwaltung, der örtlichen Polize oder dem zuständigen Amtsgericht...

Ich hoffee ihr könnt mir helfen :(

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Der Brief ist sicher nicht von der Polizei, sondern von der Staatsanwaltschaft. Die Polizei entscheidet in Deutschland nicht über die Einstellung des Verfahrens. Der Brief bedeutet, daß deine Anzeige vom Staat aus nicht weiter verfolgt wird. Das ist alles.

Wenn du selbst in der Sache weitermachen willst, mußt du eine sogenannte Privatklage beim Amtsgericht erheben. Das Amtsgericht hat eine Beratungs-Stelle. Dort bekommst du nähere Auskünfte.

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Bewaffneter Raub: Mindeststrafe 5 Jahre (vgl. § 250 Abs. 2 StGB). Bewährung ist nur bei einer Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren möglich. Bei Verurteilung sitzt er mehrere Jahre in Strafhaft, bevor dann evtl. über eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nachgedacht wird.

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So wie du das schilderst, ist das strafrechtlich garnichts. Unterschlagung liegt nicht schon dann vor, wenn jemand eine Sache nicht zurückgibt, vor allem dann nicht, wenn er dazu nicht mal aufgefordert wurde. Unterschlagung nur dann, wenn er den Schlüssel weiterhin für unzulässige Zwecke verwendet hat oder noch verwenden wollte. Das muß aber nachgewiesen werden.

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Wenn solche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden, sollten sie zumindest im Kern stimmen und durch zumindest ein Beispiel auch belegbar sein. Sonst liegt tatsächlich Verleumdung/üble Nachrede vor. Diese Delikte werden jedoch von der Justiz wegen des meist fehlenden "öffentlichen Interesses" nicht verfolgt. Der Anzeigeerstatter kann im Wege der Privatklage evtl. selbst eine Verurteilung erreichen; auch das ist aber ein umständlicher und in der Praxis selten genutzter Weg. Häufiger gibt es da schon eine zivilrechtliche Unterlassungsklage, die für den beklagten "Gerüchte-Verbreiter" einige Kosten verursachen kann.

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wurde wg Diebstahl Angezweigt

hallo.....

ich muss jetzt auch mal hier was Fragen dachte zwar als stille Leserin mir würde sowas nie passieren und so schnell kanns gehen :( Ich bin Pferde besitzerin und mein Pferd standim Zeitraum von August 2011 bis November 2011 in einem Privaten Offenstall ... die kurze dauer ist zu erklären da eines tages jemand von der Naturschutzbehörde ( Aschaffenburg ) vor diesem Stall stand und nach der Besitzerin fragte ....

diese hatte sich ins Ausland abgesetzt und den Stall bzw das Grundstück der Cousine weitergegeben ....

laut Behörde die das Grundstück seit Jahren Betreut und Kontrolliert sagte diese Übertragung sei nicht Rechtens da nur die erste Besitzerin eine Auserordentliche Genehmigung hat Pferde dort zu halten.... ( alter Trockenübungsplatz -jetzt Naturgeschütztes Gebiet)

in den 2 MOnaten kam mir ja vieles Spanisch vor aber wer kommt schon auf so Ideen ? ich zumindestens nicht ....bis dahin .....ab dem Tag Puzzelte ich alle Vorfälle zusammen ....

die zb wären :

das Komplette Grundstück sei der Vermieterin mit der ich einen Vertrag gemacht hab ( Stallvertrag aus dem Internet) mit der Zeit kamen immer mehr Besitzer die Recht auf ihr Grundstück hatten zb die Weide mit den vielen Apfelbäumen neben den Stallungen ( einzigeste Weide aber sehr gros) war einer Dame aus München die die Bäume mit ihrem Vater als Kind Pflanzte und halt die Wiese für die Pferde zu Verfügung stellte (umsonst) wenn Ernte Zeit war nutze sie halt Ihr Grundstück ....

auf dem Weg von der Strasse zum Grundstück wurde Holz zum heizen gestabelt und gelagert angeblich von ihrem Couseing...... eines Tages kam ein Fremder und sagte das sei sein teil des Grundstückes wo er sein Holz aufbeware ......

die Stallziege sei auch der Vermieterin ..... ja ja wurde mir gesagt aber wieviele fremde aufeinmal Rechte anso einem Tier wollen weil sie es für ihr eigentum bezeichen...... also alles sehr Merkwürdig .....

ich verlies als einzigste Mieterin mit meinen 2 Pferden den Stall binnen 2 Wochen nach dem die Behöre dort war ....bevor ich noch mehr ärger bekomme inc da es hies dann amchen sie das Grundstück zu und ich solle mir was neues suchen ...gemacht getan .....

die letzte Stallmiete habe ich dann nicht bezahlt Aufgrund gefäschten Vertrag und den Vorfällen ....die " möchtegern Besitzerin" wusste Anwalt bringt nix ich war ja im Recht

heute ganze 6 Monate später flattert mir eine Anzeige ins Haus von der " angeblichen Stallbesitzerin " ich haette im März 2012 an zwei bestimmten Tagen ein Weidezaungerät,ein Hammer und Zaun und Stangen gestohlen .....

das ich ein Alibi habe ist ja ok .....und das ich es net war weis ich ja auch ....somal ich sagen muss ich bin 70km Entfernt Umgezogen dies Jahr im Feb.

ich bin total geschockt ...6 Monate später mit solch einer Beschuldigung zu kommen ....

Frage : kann ich eine Gegenanzeige wg Verleugnum machen oder ähnliches ? oder fülle ich einfach den wisch aus und schick ihn zurück ????

danke für jeglcihe Hilfe :( bin verzweifelt

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In deinem Fall macht es Sinn, eine Stellungnahme gegenüber der Polizei abzugeben, obwohl man dazu nicht verpflichtet ist. Aber wenn du dort erklärst, daß du nichts mitgenommen hast und auch auf den ganzen Grundstücksärger hinweist und auf andere beteiligte Personen, dann wird das Verfahren sicher eingestellt. Man muß dir ja nachweisen, daß du was mitgenommen hast. Eine (unbegründete) Vermutung reicht da keinesfalls. Nachweis ist nur möglich, wenn Zeugen die Mitnahme beobachtet haben oder die Sachen bei dir gesehen wurden.

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Wiederholter EBay-Betrug. Zu erwartende Strafe?

BETRUG NR. 2: A befindet sich im Sommer 2011 (damals 36 jahre alt) im amerikanischen Ausland und gerät in eine Notlage. Seine Ehefrau setzt ihn auf die Strasse und er hat keine finanziellen Mittel weder zum Überleben (Unterkunft, Essen) noch für einen Rückflug nach Deutschland. Notgedrungen und verzweifelt entschliesst er sich auf eBay Waren zu verkaufen, welche er natürlich nicht liefern kann. Anzeigen werden bei der Polizei gestellt. Wieder in Deutschland bekommt A nun (nächste Woche) eine Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter wegen Betrug, ohne dass er sich selbst freiwillig gemeldet hätte, gesteht aber alles ein und erklärt seine vorige Notlage. Waren im Gesamtwert von knapp unter 5.000 EUR wurden betrügerisch verkauft. Zumindest 4 Anzeigen (von insgesamt 8 Geschädigten) liegen bei der Polizei vor. An einen der 4 Geschädigten MIT Anzeige sowie an 3 weitere Geschädigte wurden insgesamt 1.100 EUR bereits im Sommer 2011 zurückgezahlt. Seither keine weiteren Rückzahlungen.

BETRUG NR. 1: Bereits im Jahr 2007, als A (damals 32 jahre alt) in einer ähnlichen Notlage im Ausland war (mit Ehefrau Nr.1), führte A einen Betrug auf die gleiche Weise durch. Damals 3 Artikel im Gesamtwert von 2.200 EUR. Da er sich zuvor noch nichts zu Schulden gekommen lassen hatte, erhielt er einen Strafbefehl von insgesamt 75 Tagessätzen. Damals machte ihn die Polizei bei der Einreise dingfest.

FRAGEN: Da A mit seiner Ehefrau Nr. 2 ein Kind von 2 Jahren hat, sich mit der Ehefrau versöhnt hat, und nun ins Ausland zurück will, er hierfür bereits ein Jobangebot im Ausland bekommen hat, und somit sein privates und berufliches Vorankommen an einem wichtigen Punkt der Besserung angekommen ist: 1. Welches Strafmass ist nun zu erwarten? Kann man nochmal von einer Geldstrafe ausgehen? Ist gar Freiheitsstrafe ohne Bewährung denkbar (oder mit)? 2. A muss innerhalb von 3 Wochen ins Ausland um das Jobangebot wahrnehmen zu können. Kann die (sicher noch am Flughafen registrierte Fahndung) sofort aufgehoben werden, bevor das Strafmass festgelegt ist? Wird A das Land in 3 Wochen verlassen können? 3. Ist ein Prozess zu erwarten oder kann das alles auch schnell erledigt werden?

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Natürlich gibt es einen Prozess. Nach deiner Beschreibung liegt der Fall auf der Kippe. Man könnte noch an eine Geldstrafe denken (etwa 180 Tagessätze), aber nach meiner Erfahrung gibt es bei dieser Schadenshöhe eher eine Freiheitsstrafe (6-8 Monate), natürlich mit Bewährung, da von positiver Prognose auszugehen ist (teilweise Schadenswiedergutmachung). Am besten einen Anwalt nehmen, der Akteneinsicht bekommt und mit dem Staatsanwalt über dessen Vorstellungen redet. Dann ginge evtl. ein Strafbefehlsverfahren, in dem auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Mit der Ausreise wird es erst dann Probleme geben, wenn die Strafe dann nicht bezahlt oder die Bewährungsauflagen nicht erfüllt werden.

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Wieso fällt das unters Zivilrecht? Der Tankstellen-Inhaber wird erstmal Strafanzeige wegen Betrugs stellen, denn der Kunde hat durch sein Verhalten vorgetäuscht, bezahlen zu wollen. Die Polizei ermittelt den Fahrer und der Staatsanwalt entscheidet, ob ein Vorsatz nachzuweisen ist. Dann Anklage oder Strafbefehl. Wenn kein Vorsatz vorliegt, wird das Verfahren eingestellt. natürlich schuldet der Kunde in jedem Fall den Tankbetrag.

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Ob eine Strafe "gerecht" ist und auch im Verhältnis zu anderen Straftaten und "Tätern" angemessen, kannst du nicht anhand der BILD-Schlagzeilen beurteilen, sondern nur anhand des jeweils konkreten Falls. In wie vielen Verhandlungen warst du als Zuhörer und hast die individuelle Schuldfeststellung erlebt bzw. die Urteilsbegründung für Geld- oder Freiheitsstrafe angehört? Wieviele Fälle kennst du, in denen ein Steuerhinterzieher hinter Gitter landete? Es ist so leicht, sich durch verkürzte und als angebliche Sensation aufgemachte Medienberichte ein bequemes (Vor)-Urteil zu verschaffen.

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Ohje ohje, hier steht eine ganze Menge rechtlicher Unsinn.

Ein Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft zwar beantragt, aber IMMER von einem GERICHT erlassen!! Dieses Amtsgericht steht auch auf dem Briefkopf des Strafbefehls, der dir ja offensichtlich zugestellt wurde. So, und nach der Zustellung hast du 2 Wochen Zeit, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Und zwar schriftlich oder auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Den Einspruch kannst du beschränken, wenn die angenommene Tagessatz-Höhe nicht deinem Nettoeinkommen (geteilt durch 30) entspricht. Dann kann das Gericht sogar den Strafbefehl anpassen, ohne daß es zu einer (teuren) Verhandlung kommt.

NUR: Wenn du diese Frist verpaßt oder schon verpaßt hast, dann nützt dir der Einspruch garnichts mehr!! Der Strafbefehl ist dann in dieser Höhe rechtskräftig!

Das alles steht auch in der Rechtsmittelbelehrung, die dem Strafbefehl beigefügt war.

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Diebstahl setzt eine vorsätzliche Absicht voraus, einem anderen etwas gegen dessen Willen wegzunehmen. Hier lag ja offenbar ein Irrtum vor, weil die Zeitung für einen kostenlosen Informationsprospekt gehalten wurde. Damit hat man sich dein Bekannter nicht wegen Diebstahl strafbar gemacht und hat auch nichts zu befürchten, wenn er diese Geschichte dann so schildert.

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Alle Sitzungen, die als Tagesordnung im Internet veröffentlicht werden, sind auch für Zuhörer öffentlich.

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Das ist das "Handbuch der Justiz". Erscheint alle 2 Jahre und kann im Handel bezogen werden. Kostet so um die 70-80 €. Schau mal bei Amazon. Es steht vielleicht auch in der Bibliothek eures Gerichts. Fragen kostet nichts.

Aber du denkst wohl nicht, du wirst den Prozess gewinnen, wenn du den Vornamen des Richters kennst oder dem Staatsanwalt zum Geburtstag (steht meist auch im Buch) ein Geschenk sendest. :-)

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Der Antwort von TheGrow ist kaum noch was hinzuzufügen. Vielleicht sollte man noch ergänzen, daß es nicht strafbar ist, eine tatsächlich vorliegende Straftat "aufzubauschen" durch irgendwelche Übertreibungen, es sei denn, man verursacht unnötige Extra-Ermittlungen durch Polizei oder Justiz. Aber natürlich können unrichtige Angaben zur Diebesbeute dann auch schon versuchter Versicherungsbetrug sein.

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Wenn du dich kurzfristig mit ihm verlobst, hast du ein Zeugnisverweigerungsrecht und brauchst nicht aussagen. :-)

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Nichts. Jetzt steht dann deine Aussage gegen seine...... und wenn es keine anderen Beweismittel gibt, wird das Anzeige-Verfahren eingestellt, denn es kommen auf dem Postweg immer wieder Sachen abhanden. Anders sieht es aus, wenn entweder bei dir oder bei ihm sowas schon mal vorgekommen ist. Kann nämlich auch eine Masche von ihm sein, um wieder an sein Geld zu kommen..... Wenn es eine Anzeige gegen dich gibt, erzähle einfach die Wahrheit - so wie hier auch.

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Strafen werden im Tagessatz-System festgesetzt. Welcher Tagessatz wurde bei dir zugrunde gelegt???

Ein Schreiben vom Gericht schon einen Monat nach dem Vorfall? Und wo bleibt die Staatsanwaltschaft in deiner Geschichte??

Das ist schon wieder so eine Fake-Frage aus reiner Phantasie. Du bist wirklich dämlich.

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