Hallo,

zu den finanziellen Mitteln kann ich erstmal nichts sagen. Ich würde in einen Getränkeladen bei dir gehen dort würde ich sagen sollen die dir einen Vorschlag machen. Bei entsprechender Personenzahl wieviel du da bräuchtest, dann würde ich Fragen ob ich Getränke Bier Schaps etc was nach dem Geburtstag verschlossen ist wieder zurück bringen kannst. Als essen würde ich vielleicht "Mutti" fragen ob sie ein paar Bleche mit Pizza macht (du gehst natürlich einkaufen) geht schnell und iss lecker Gruss juehei

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Hallo Kai,

ja wenn Lymphknoten angeschwollen sind kann man sie erstasten. Hatte angeschwollene Lymphknoten in den Achseln habe sie selbst erstastet bin zum Arzt hatte Knoten in der Brust. An deiner stelle würde ich einen Arzt aufsuchen.

Gruss juehei

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Ja, du musst Deiner Tochter das Kindergeld aushändigen. Ich hatte gleiches Problem, bei mir ausgezogen KG an sie ausgezahlt aber dann hat sie nach einger Zeit die Schule abgebrochen und mir nichts gesagt (obwohl ich sie gefragt habe) nach einiger Zeit bekam ich dann Post von der KG-Kasse wo man mir schrieb das ich für 4 Monate das Kindergeld zurück zahlen soll. Nach etlichem Theater gab sie es zu. Und wer durfte das KG zurück zahlen ich natürlich da ich auch der Empfänger war!!!!!!! Lass dir irgendwie von Deiner Tochter regelmässig bescheinigen das sie noch zur Schule (Schulbescheinigung)und zwar jeden Monat und wenn d diese nicht bekommst dann zahlst du Ihr dieses halt nicht aus, hälst es fest bis du die Bescheinigung hast. Du bist sonst die "Dumme" die es zurück zahlen muss, nicht Deine Tochter. Ich habe es hinter mir Gruss juehei

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Hallo, du kannst dir die Prüfungssimulations Fragen noch einmal runterladen aber die eigentlichen Bögen nicht

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Hallo,

nein das Kindergeld musst du deiner Tochter nicht auszahlen solange sie in deinem Haushalt lebt.Frage sie doch mal wovon sie dann leben möchte wenn sie das kindergeld für ihr Privatvergnügen haben möchte.

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