Nichts kannst Du tun. Oder hast Du irgendwas schriftliches, welches beweist, dass ein ordnungsgemäßer Vertrag zustande gekommen ist.

In Deinem Fall hast du wohl Pech gehabt und etwas Lehrgeld bezahlt. Wer tätigt im Zeitalter von Photoshop Geschäfte durch die Ansicht eines Screenshoots? Warten bis das Geld auf dem Konto ist und gut isses. Dann kann Dir wenig passieren. So aber mußt Du wohl die Hchzeit ein wenig kleiner halten.

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Nein, dass Rauschen wird das gleiche bleiben, da auch mit einer geringeren Auflösung die gleiche Lichtmenge auf den Sensor fällt und ausgewertet wird.

Die 6 MP enstehen durch Kamerainterne Algorhytmen, die das Bild von 24 MP auf 6 MP runterrechnen.

Durch die kleinere Bilddatei wird das Rauschen allerdings nicht so sichtbar sein, wie bei voller Auflösung.

Ich empfehle aber, niemals mit geringerer Auflösung als die maximale zu fotografieren. Ist für die anschliessende Bearbeitung wesentlich effizienter. Es gibt Programme die das Rauschen bildschonend entfernen und die Funktionen für die verkleinerung von Bildern arbeiten mit externen Programmen wesentlich besser als die in die Kamera eingebauten.

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Jein, die Hausratversicherung ist mit dir umgezogen. Allerdings kann es zu einer Unterdeckung kommen, wenn die neue Wohnung größer ist. Daher sollte bei jedem Umzug die Versicherung benachrichtigt werden, um die Prämie ggf. anzupassen.

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Erst mal soviel, zum Programmieren brauchst Du immer mindestens ein Programm.

Zum Editieren benötigst du einen Editor, zum Testen einen Interpreter der Das Prog. in einer Laufzeitumgebung ausführt und als letztes einen Compiler, der ausführbaren Code erzeugt und eine EXE-Datei erstellt.

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Du bist nach wie vor in einem Arbeitsverhältnis und kannst den Lohn nachfordern.

Die Kündigung bedarf nach der Neufassung des am 1.5.2000 in Kraft getretenen § 623 BGB zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es handelt sich dabei um eine zwingende Formvorschrift mit der Folge, dass die Nichteinhaltung der Schriftform zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Eine mündliche Kündigung führt demnach nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Obgleich die schriftliche Form seit der Neueinführung des § 126 III BGB durch die elektronische Form ersetzt werden kann, ist dies für die Kündigung nicht möglich. Insoweit regelt § 623 BGB eine Ausnahme; eine Kündigung per eMail ist demnach also auch nicht wirksam.

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Na ich würde es als ausbeutung betrachten und nicht lohnenswert. Du verteilst 10 Flyer für 5 Cent. Jetz überlege die Umgebung wo du verteilen sollst. Einzelhäuser, Mehrfamilienhäuser etc.

Als nächstes rechne aus, wie lange du von Haus zu Haus gehst. Sagen wir mal 3 Minuten. Dan benötigst Du ca. 1 Minute um 10 Flyer in 10 Kästen zu stecken (bei einem durchschnt. Mehrfamilienhaus) Um jetzt 1000 Flyer zu verteilen müsstest Du 100 Häuser aufsuchen, was dich an Zeit ca. 6,5 Stunden kostest. somit hättest du einen (rein rechnerischen) Stundenlohn von 75 Cent.

Ich würde mich weiger das zu tun und mind. 2 Cent pro Flyer verlangen.

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So, ganz einfach. Melde dich in der Zentrale

TNT Post Deutschland B.V. & Co. KG

Stadionring 32

40878 Ratingen

E-Mail: info.de@tntpost.com

Internet: http://www.tntpost.de/

Tel. 01805 868 76 78

Die können sicherlich weiterhelfen.

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AU ganz normal schicken und weiter versuchen den AG zu erreichen. Das möglichst mit Zeugen oder aber deine AU zum Unternehmen faxen oder eine E-Mail schreiben.......

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Habe gerade Dein Spielprinzip gelesen, dass geht aber wesentlich einfacher, da Du ja wohl kaum 99999999 Mitspieler finden wirst. Also einfach die zugeteilten Codes in eine Datenbank oder Datei speichern und dann nur die geratenen mit den gespeicherten vergleichen. Was willst Du dabei mit einer solchen Zahlenliste?

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Mit Excel.

In einer neuen Tabelle die ersten beiden zellen mit "Zellen formatieren//Benutzerdefiniert wie folgt formatieren : ########00000000

Dann in die erste Zelle ein 1 und return. Wird alles auf 8 Stellen mit führenden Nullen ergänzt. Dann in die zweite Zelle eine 2 und return.

Beide Zellen Markieren und dann einfach den kleinen schwarzen Marker am rechten rand mit der Maus anklicken und bis zur 99999999 nach unten ziehen.

Dauert eine gewisse Zeit und ich weis nicht, ob Excel überhaupt so viele Reihen unterstützt.

Ausprobieren hilft. Sollte Exel die Zeilenanzahl nicht unterstützen, einfach mit einer neuen Datei anfangen bis zum Rest.

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Ja gibt es, man sollte allerdings ein wenig Verständnis für Elektrik haben.

  1. Prüfe mit einenm Multimeter oder Phasenprüfer, ob Strom anliegt. (was ja scheinbar der Fall ist)

  2. Drehe die Sicherung raus und prüfe erneut.

  3. Wenn kein Strom fließt, Glühlampe tauschen und Sicherung reindrehen.

  4. Frage: Wieso willst Du eine Glühlampe tauschen, wenn Du nicht weist, wo diese geschaltet wird?

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Entweder sind die Bohnen alle, was ich vermute, oder der Trester (Sammelbehälter für "verbrauchten" Kaffee) ist voll und muss geleert und gereinigt werden.

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Bohrmaschine, Vidiabohrer, Schraubendreher (Kreuz oder Schlitz), Dübel, Schrauben, ( Gips & Spachtel wenn es ganz schief geht), (Powerknete , wenn es schief geht), Leiter, Bleistift., Wasserwage.

Die Reihenfolge der beschriebenen Werkzeuge entspricht NICHT der Reihenfolge der tatsächlichen Benutzung.

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Tausende von Werbefachleuten sind arbeitslos weil solche Fragen hier beantwortet werden. Warum meinst Du, dass wir uns hier ohne Eckdaten und Namen der Firma etc. etc. für lau einen Kopf machen??

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Wenn Dein Fernseher nen VGA Eingang hat kannste den Laptop mit diesem verbinden. Allerdings wird da kein Ton übertragen. Da brauchst Du evtl. Ein Extrakabel, was den Soundausgang Notebook mit dem Soundeingang Fernseher verbindet.

Mittelerweile gibt es auch VGA2HDMI Konverter. Da Problem m,it dem Sound bleibt aber weiterhin.

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Bist du sicher, das es Schimmel, was mich an Kunststoff eher verwundert?

Ich tippe mal auf ein Insekten (Spinne oder so) Nest.

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Kann man gleichzeitig machen, aber nicht mit Bordmitteln.

Googel mal nach Quickrenamer oder Flexrenamer. Sind Programme, die das erledigen.

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