Früher gab es, wie gesagt, die schuldhafte Scheidung, d.h. der Partner konnte sich dann scheiden lassen und dem anderen wurde die Schuld zugesprochen, sodass er bestimmte Ansprüche verlor.
Es gibt aber in einem Fall durchaus noch eine Strafe für Ehebruch in Deutschland! Bundeswehrsoldaten können weiterhin für EINBRUCH IN DIE KAMERADENEHE, d.h. Ehebruch mit der Frau eines anderen Soldaten, bestraft werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine strafrechtliche Verurteilung sondern um eine Verurteilung nach dem Disziplinarrecht der Bundeswehr. Die Konsequenzen können z.B. Geldstrafen oder Beförderungsverbot sein.